Die Wiener Staatsanwaltschaft Wien hat im Fall des mit einem Hammer erschlagenen und anschließend zerstückelten Autohändlers Milos N., dessen Leiche man im Wienerwald fand, beim Straflandesgericht eine Anklage wegen Mordes eingebracht. Zika M., ein Bekannter des 55-Jährigen, soll diesen am 2. Juli 2012 bei einer tätlichen Auseinandersetzung getötet haben. Am 17. Jänner wird sich der 39-Jährige vor einem Schwurgericht unter Vorsitz von Gerichtspräsident Friedrich Forsthuber zu verantworten haben.
Streit soll zu Mord geführt haben
In dem Streit war es um die hohen Zinsen gegangen, die Milos N. für einen fünfstelligen Betrag verlangte, den er Zika M. geborgt hatte. Der in einem Spital als Hausarbeiter beschäftigte Mann sah sich außerstande, diese Wucherzinsen zu bezahlen. Milos S. soll jedoch darauf bestanden und – so zumindest die Darstellung des Angeklagten – diesen im Zuge des Wortgefechts derart heftig bedroht haben, dass Zika M. zu einem Hammer griff und in einer Art Abwehrreflex zugeschlagen haben will.
Die Leiche soll der 39-Jährige im Anschluss im Keller seines Wohnhauses in Wien-Penzing mit zwei Messern zerteilt haben. Nachbarn beobachteten, wie der Mann mit einer Lastenrodel mehrere mit Klebeband fixierte Plastiksäcke aus seinem Kellerabteil schaffte und wegbrachte.
Leiche im Wienerwald abgelegt
Laut Anklage fuhr Zika M. mit den sterblichen Überreste zum Wienerwaldsee bei Tullnerbach (Bezirk Wien-Umgebung), wo er sie ablegte. Danach versuchte er sich das Leben zu nehmen, was daran scheiterte, dass er sich in seinem Auto die Pulsadern nicht der Länge nach, sondern quer aufschnitt.
Die Leichenteile wurden am 7. Juli entdeckt. Aufgrund eines Abschiedsbriefes, den Zika M. vor seinem Selbstmordversuch hinterlassen hatte und in dem er unter anderem das Verbringen der Leiche beschrieb, war rasch der Bezug zum gewaltsamen Ende von Milos N. hergestellt. Über Zika M. wurde noch im Spital, in dem er nach seinem Suizidversuch behandelt wurde, die U-Haft verhängt. Nun drohen ihm bei einem Schuldspruch im Wienerwald-Mord-Fall zehn bis 20 Jahre oder lebenslange Haft.
(apa/red)