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Wiener IS-Anhängerin will laut Anwalt nun doch nach Österreich zurückkehren

In der Causa um die Rückkehr der 20-jährige IS-Anhängerin herrscht Verwirrung.
In der Causa um die Rückkehr der 20-jährige IS-Anhängerin herrscht Verwirrung. ©APA/DPA/BORIS ROESSLER
Eigentlich galt die Causa um die Rückkehr einer 20-jährigen IS-Anhängerin aus Wien bereits erledigt - laut dem Anwalt der Familie will die Frau nun aber doch nach Österreich.
Doch keine Rückkehr nach Österreich
Wiener IS-Anhängerin will zurück
"Sie ist der Liebe gefolgt"

Die 20-jährige Wienerin, die sich vor rund vier Jahren der Terrormiliz “Islamischer Staat” angeschlossen hat und nun in Syrien in kurdischer Haft sitzt, will nun doch wieder zurück nach Österreich.

IS-Sympathisantin aus Wien will doch zurück

Einen entsprechenden Bericht der Tageszeitung “Österreich” (Dienstag) bestätigte der Anwalt der Familie, Wolfgang Blaschitz, am Dienstag gegenüber der APA. Das Außenamt ist davon noch nicht informiert. Er werde nun, gemeinsam mit der Mutter der Wienerin, “entsprechende Maßnahmen setzen”, um die junge Frau und ihren zweijährigen Sohn zurückzuholen, sagte Blaschitz der APA.

Die jüngsten Berichte, laut denen die Frau es ablehne, nach Österreich zurückzukehren, würden auf “Missverständnissen” und “unzureichender Kommunikation” basieren, so der Anwalt.

Noch kein Kontakt zum Außenamt

Außenministerin Karin Kneissl (FPÖ) hatte Anfang des Monats mitgeteilt, dass weder die Wienerin selbst zurückkehren wolle, noch solle das Kind zurückgeholt werden. Damit sei der Fall “einmal erledigt”, betonte Kneissl damals. Daran habe sich nichts geändert, der Anwalt habe in dieser Angelegenheit noch keinen Kontakt zum Außenamt gesucht, erklärte Außenministeriumssprecher Peter Guschelbauer am Montag auf APA-Anfrage. Man habe die “gesicherte Information”, dass die Frau nicht zurück will und das auch für ihr Kind gelte.

Im Fall einer Rückkehr droht der jungen Mutter ein Verfahren wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung. Grundsätzlich ist Österreich rechtlich verpflichtet, österreichische Staatsbürger zurückzunehmen. Allerdings: Sobald jemand in den Militärdienst eines fremden Landes eintritt, verliert er die österreichische Staatsbürgerschaft und somit den konsularischen Schutz. Würde die Person mit Verlust der österreichischen Staatsbürgerschaft jedoch staatenlos werden, kann sie laut Gesetz nicht aberkannt werden.

Aus Österreich befinden sich derzeit rund 100 Kämpfer in Syrien und dem Irak, rund 30 Prozent davon besitzen laut Innenministerium die österreichische Staatsbürgerschaft.

(APA/Red)

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