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Wiener Heumarkt-Projekt: Beschwerde gegen UVP-Prüfung abgelehnt

Wegen des Heumarkt-Projekts steht die Wiener City auf der Roten Liste der UNESCO-Weltkulturerbestätten.
Wegen des Heumarkt-Projekts steht die Wiener City auf der Roten Liste der UNESCO-Weltkulturerbestätten. ©APA/HANS PUNZ
Die Betreiber des Heumarkt-Projekts haben vor dem Verfassungsgerichtshof einen Rückschlag erlitten.
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UVP-Prüfung für Heumarkt-Projekt

Dabei geht es um die Frage, ob das umstrittene Vorhaben durch eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) muss. Das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) hatte dies im April so entschieden, die Betreibergesellschaft deshalb den VfGH angerufen. Dieser hat die Behandlung dieser Beschwerde nun abgelehnt.

Betreiber blitzte mit UVP-Beschwerde bei VfGH ab

In der Beschwerde, die von den Projektbetreibern - konkret vom der Hotelgesellschaft Intercont - eingebracht worden war, wurde unter anderem die Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes geltend gemacht. Kurz zusammengefasst lautete der Vorwurf, das BVwG habe Willkür bei der Anwendung von Unions- und österreichischem Recht walten lassen.

Konkret ging es um jene Schwellenwerte von 15 Hektar Fläche und 150.000 Quadratmeter Bruttogeschoßfläche, ab denen laut österreichischem Recht eine UVP verpflichtend ist. Das Heumarkt-Projekt, wegen dem die Wiener City seit längerem auf der Roten Liste der UNESCO-Weltkulturerbestätten steht, liegt unter dieser Marke. Das BVwG sah das Vorhaben am Heumarkt trotzdem als UVP-pflichtig an, indem es mit Verweis auf EU-Richtlinien damit argumentierte, dass auch das Kriterium herangezogen werden könne, dass der Bau mit seinem 66-Meter-Turm "den Schutzzweck, für den das schutzwürdige Gebiet 'UNESCO-Welterbestätte Historisches Zentrum von Wien' festgelegt wurde, erheblich beeinträchtigen" werde.

Höchstgericht sieht keine Willkür des Bundesverwaltungsgerichts

Diese Judikatur ist für den VfGH plausibel. "In seinem Beschluss vom 1. Oktober 2019 führt der VfGH aus, dass das Bundesverwaltungsgericht seine Entscheidung angesichts der in diesem Fall zu beachtenden Vorgaben des Unionsrechts, auch im Hinblick auf das Weltkulturerbe 'historisches Zentrum Wien', vertretbar begründet hat", hieß es in einer Aussendung am Donnerstag. Es sei seitens des Bundesverwaltungsgerichts "keine Willkür geübt worden". Die Behandlung der Beschwerde wurde somit abgelehnt.

Der Causa UVP ist damit aber noch nicht erledigt. Denn gleichzeitig zum VfGH hat die Projektgesellschaft auch den Verwaltungsgerichtshof in der Angelegenheit angerufen. Hier ist eine Entscheidung noch ausständig.

Das Heumarkt-Projekt samt Hotelneubau, Neugestaltung des Eislaufvereinplatzes und zusätzlicher Durchwegung auf der Seite des Konzerthauses sorgt in Wien seit Jahren für Debatten. Die Gegner fürchten aufgrund des 66-Meter-Turms um den Welterbe-Status für die Innenstadt. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung würde den millionenschweren Bau weiter verzögern und damit verteuern. Allerdings hatte die Stadt Wien im Frühjahr das Projekt nach Veröffentlichung eines kritischen Berichts des internationalen Rats für Denkmalpflege ICOMOS für eine zweijährige "Nachdenkpause" ohnedies auf Eis gelegt.

Betreiber in UVP-Frage weiterhin zuversichtlich

Nach der Niederlage vor dem Verfassungsgerichtshof (VfGH) hofft der Heumarkt-Projektbetreiber Wertinvest nun auf den Verwaltungsgerichtshof (VwGH). Denn bezüglich der Frage, ob das Bauvorhaben eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchlaufen muss, solle "endlich eine Klärung der Rechtslage herbeigeführt und damit die notwendige Rechtssicherheit erlangt werden", teilte das Unternehmen mit.

Zur Erklärung: Nachdem der Bundesverwaltungsgericht im April zu dem Schluss gekommen war, dass das Projekt UVP-pflichtig sei, wandten sich die Heumarkt-Betreiber an den VfGH und den VwGH. Während man beim Verfassungsgerichtshof abblitzte, ist eine Entscheidung seitens des Verwaltungsgerichtshofs noch ausständig. Wertinvest-Geschäftsführerin Daniela Enzi meinte am Donnerstag, man sei "weiterhin zuversichtlich, dass die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes als rechtswidrig anerkannt und aufgehoben wird".

Projekt liegt derzeit auf Eis

Die Stadtregierung hat das Projekt im März sowieso zwecks zweijähriger "Nachdenkpause" auf Eis gelegt. Bis 2021 will Rot-Grün einen Managementplan für das Innenstadt-Welterbe erarbeiten und dann im Gemeinderat beschließen. Am heutigen Donnerstag fand dazu das erste "Sounding Board" unter der Leitung von Landtagspräsident Ernst Woller (SPÖ) statt, wie das Rathaus informierte.

Der Managementplan solle "das Instrument zur Absicherung des Welterbestatus Wiens und zu einer notwendigen weiteren Stadterneuerung und Stadtentwicklung auch im Historischen Zentrum Wiens sein", erklärte Woller. Die nächste Sitzung des Gremiums, dem neben Fachleuten aus der Stadtverwaltung auch Experten aus dem In- und Ausland - darunter Vertreter der UNESCO - angehören, soll im März 2020 stattfinden.

Wiens FPÖ-Klubobmann Anton Mahdalik erfreute sich indes an der VfGH-Entscheidung. Denn nun sei "ziemlich klar", dass das Heumarkt-Hochhaus "nicht mehr wie vorgesehen realisiert werden" könne. An Planungsstadträtin Birgit Hebein adressierte er: "Steigen Sie ab vom Projekt Heumarkt! Schaffen Sie endlich die Voraussetzungen für die Errichtung eines Bauwerks, das den Anforderungen des Weltkulturerbes entspricht." Denn eine "alte Indianerweisheit" sage: "Wenn du merkst, dass du ein totes Pferd reitest, steig ab!"

(APA/Red)

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