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Wiener Abtreibungsärztin: Temporäres Berufsverbot verhängt

Die MA 40 setzte nun weitere Schritte gegen die Wiener Ärztin.
Die MA 40 setzte nun weitere Schritte gegen die Wiener Ärztin. ©bilderbox/Sujet
Jene Wiener Abtreibungsärztin, in deren Ordination es laut der Patientenanwältin Sigrid Pilz zu zahlreichen schweren Komplikationen gekommen ist, darf vorläufig ihren Beruf nicht mehr ausüben.
Anzeige erstattet
Noch kein Verfahren
Praxis mehrfach geschlossen
Abtreibungen zum Billigtarif

Vorläufiges Ende einer unheilvollen – im Endeffekt bereits viele Jahre dauernden – Ärzteaffäre in Wien: Jene Allgemeinmedizinerin, in deren Ordination es bei Abtreibungen zu zahlreichen schweren Komplikationen gekommen ist, wurde am Freitag nach heftigen öffentlichen Diskussionen von der Magistratsabteilung 40 mit einem vorläufigen Berufsverbot belegt.

Es beruht auf der Anzeige eines Krankenhauses, in das am 11. Juni eine schwerverletzte Frau nach einer Interruptio aufgenommen worden war.

Ins Rollen gebracht hatte den Fall – die Ärztin tauchte seit vielen Jahren immer wieder in Medienberichten, auch über Gerichtsprozesse, auf – die Wiener Patientenanwältin Sigrid Pilz. Sie berichtete am Donnerstag von sieben Fällen schwerer Komplikationen, die ihr bekannt geworden seien. In den vergangenen vier Jahren seien 16 Mal Frauen von der Ordination wegen Komplikationen mit der Rettung ins Krankenhaus gebracht worden. Die Patientenanwältin: “Die Gebärmutter wurde durchstoßen. Die Patientinnen haben schwere Blutungen erlitten. Manchen mussten innere Organe entnommen werden und sie sind in der Folge für ihr Leben gezeichnet.”

Verdacht der fahrlässigen Körperverletzung

“Das Spital, das jene Frau behandelt hat, die am 11. Juni bei der Ärztin eine Interruption durchführen hat lassen und bei der die Gebärmutter perforiert wurde, hat die Anzeige erstattet. Sie liegt mir vor. Die Anzeige ist im Postweg”, erklärte die Patientenanwältin Freitagvormittag. Schließlich kam die Bestätigung des Vorliegens von der MA 40.

Die Anzeige laute auf “Verdacht der fahrlässigen Körperverletzung”. Sigrid Pilz: “Die Frau hatte am 11. Juni um Mittag eine Interruption durchführen lassen. An jenem Tag ist sie dann um 21.30 Uhr mit der Ärztin ins Spital gekommen. Die Patientin war schwer schockiert, hatte starke Unterbauchschmerzen. Bei der Untersuchung wurden dann die Verletzungen festgestellt.” Die Situation sei für die Betroffene bedrohlich gewesen.

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MA 40: Kommende Woche Begehung

Die gesetzliche Regelung laut dem Ärztegesetz ermögliche “die vorläufige Untersagung der Berufsausübung, sobald ein Strafverfahren wegen grober Verfehlungen bei Ausübung des ärztlichen Berufes eingeleitet worden ist und Gefahr im Verzug vorliegt”, hieß es zu dem vorläufigen Berufsverbot für die Wiener Abtreibungsärztin vonseiten der Magistratsabteilung 40.

Dieses Verwaltungsstrafverfahren sei bereits vom zuständigen Magistratischen Bezirksamt gegen die Ärztin eingeleitet worden. Der Medizinerin wird “die Berufsausübung mit sofortiger Wirkung” vorläufig untersagt. “Diese Ärztin ist daher bis zum rechtskräftigen Abschluss des gegen sie eingeleiteten Verwaltungsstrafverfahrens nicht mehr berechtigt, ihren Beruf auszuüben”, hieß es. Das werde von der Polizei auch überprüft. Anfang der kommenden Woche soll dann in den Ordinationsräumlichkeiten eine Nachschau wegen der hygienischen Verhältnisse (Paragraf 56 des Ärztegesetzes) erfolgen.

Debatte ausgelöst

Rund um die Affäre hat sich eine Ärzte-Qualitätsdiskussion entwickelt. Der Kammeramtsdirektor der Wiener Ärztekammer, Thomas Holzgruber, sagte zu dem Fall: “Wir waren mehrfach gemeinsam mit der Magistratsabteilung 40 in der Ordination. Die Praxis wurde auch mehrfach geschlossen. (…) Die Ärztin selbst führt die Abtreibungen nicht durch. Sie macht die Narkosen. Es läuft gegen sie ein Verfahren wegen Aberkennung der Berufsberechtigung. Einer der Gynäkologen hat seine Berufsberechtigung zurückgelegt.”

Gesundheitspolitisch kam es zu einer Debatte über das auf gesetzlicher Basis erfolgende Qualitätsmanagement der niedergelassenen Ärzte in Österreich. Das von der Ärztekammer geschaffene System ist allerdings primär für derartige Fälle nicht vorgesehen. Gesundheitsminister Alois Stöger (SPÖ): “Wenn die Qualitätssicherung wie sie jetzt geschieht, nicht funktioniert, kann ich mir vorstellen, dass man bei den kommenden Regierungsverhandlungen dafür eintritt, dass es eine unabhängige Stelle gibt.” Das sei aber auf jeden Fall mit dafür notwendigen gesetzlichen Änderungen verbunden. Im Gesundheitsministerium sieht man das aber unabhängig von dem aus Wien bekannten Einzelfall.

(APA)

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