“Wir haben noch kein Verfahren. Eine Anzeige ist noch nicht eingelangt”, erklärte Nina Bussek, Sprecherin der Wiener Staatsanwaltschaft, am Donnerstagabend.
Daran, so hatte man zuvor bei der für ein eventuelles temporäres Berufsverbot zuständigen Magistratsabteilung 40 erklärt, hängt aber genau diese Maßnahme. Die Sprecherin der Staatsanwaltschaft: “Wenn eine Anzeige einlangt, wird sie eingetragen. Wir haben offenbar noch keine.” Somit kann auch noch gar kein Ermittlungsverfahren eröffnet worden sein.Juristisch ist die Angelegenheit rund um eine seit vielen Jahren einschlägig bekannte Wiener Allgemeinmedizinerin offenbar nicht ganz so einfach, wie dies erscheinen könnte.
Möglichkeit des Berufsverbots für Wiener Ärztin
Laut Magistratsabteilung 40 gibt es zwar die Möglichkeit, ein temporäres Berufsverbot für einen Arzt oder eine Ärztin auszusprechen. Voraussetzung dafür ist aber, dass die zuständige Staatsanwaltschaft ein Verfahren eingeleitet hat und dies der Behörde mitteilt.
Das Berufsverbot gilt dann auch nur für die Dauer des Strafverfahrens und muss danach wieder aufgehoben werden, egal wie das Verfahren ausgegangen ist. Ein permanentes Berufsverbot könnte demnach nur die Österreichische Ärztekammer aussprechen. Allerdings, die MA 40 – so die Auskunft am Donnerstag – würde im Falle der Wiener Ärztin nach Einleitung eines Verfahrens durch die Staatsanwaltschaft sehr rasch ein temporäres Berufsverbot prüfen.
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(APA/Red.)