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Noch kein Verfahren in Wien gegen Abtreibungsärztin eingeleitet

Schwere Vorwürfe gegen eine Wiener Ärztin.
Schwere Vorwürfe gegen eine Wiener Ärztin. ©APA/dpa/Sujet
Schwere Vorwürfe: In der Ordination einer Wiener Allgemeinmedizinerin sollen Schwangerschaftsabbrüche durchgeführt worden sein, bei denen es - so die Patientenanwältin der StadtWien, Sigrid Pilz - zu vermehrten schweren Komplikationen gekommen sei. Die Wiener Staatsanwaltschaft hat jedoch noch kein Verfahren gegen die Ärztin eingeleitet.
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“Wir haben noch kein Verfahren. Eine Anzeige ist noch nicht eingelangt”, erklärte Nina Bussek, Sprecherin der Wiener Staatsanwaltschaft, am Donnerstagabend.

Daran, so hatte man zuvor bei der für ein eventuelles temporäres Berufsverbot zuständigen Magistratsabteilung 40 erklärt, hängt aber genau diese Maßnahme. Die Sprecherin der Staatsanwaltschaft: “Wenn eine Anzeige einlangt, wird sie eingetragen. Wir haben offenbar noch keine.” Somit kann auch noch gar kein Ermittlungsverfahren eröffnet worden sein.Juristisch ist die Angelegenheit rund um eine seit vielen Jahren einschlägig bekannte Wiener Allgemeinmedizinerin offenbar nicht ganz so einfach, wie dies erscheinen könnte.

Möglichkeit des Berufsverbots für Wiener Ärztin

Laut Magistratsabteilung 40 gibt es zwar die Möglichkeit, ein temporäres Berufsverbot für einen Arzt oder eine Ärztin auszusprechen. Voraussetzung dafür ist aber, dass die zuständige Staatsanwaltschaft ein Verfahren eingeleitet hat und dies der Behörde mitteilt.

Das Berufsverbot gilt dann auch nur für die Dauer des Strafverfahrens und muss danach wieder aufgehoben werden, egal wie das Verfahren ausgegangen ist. Ein permanentes Berufsverbot könnte demnach nur die Österreichische Ärztekammer aussprechen. Allerdings, die MA 40 – so die Auskunft am Donnerstag – würde im Falle der Wiener Ärztin nach Einleitung eines Verfahrens durch die Staatsanwaltschaft sehr rasch ein temporäres Berufsverbot prüfen.

Mehr zu dem Fall hier.

(APA/Red.)

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