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Anzeige gegen Wiener Abtreibungsärztin erstattet

Gegen die Wiener Ärztin wurde nun Anzeige erstattet.
Gegen die Wiener Ärztin wurde nun Anzeige erstattet. ©bilderbox/Sujet
Die erwartete Strafanzeige gegen die Wiener Abtreibungsärztin, in deren Ordination es laut der Wiener Patientenanwältin Sigrid Pilz zu zahlreichen schweren Komplikationen gekommen ist, wurde am Freitag erstattet.
Noch kein Verfahren
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Dies teilten die Patientenanwältin und die Magistratsabteilung 40 (MA 40) mit.

Die Anzeige sei sowohl an die Behörde als auch an die Staatsanwaltschaft ergangen. Paragraf 62 des Ärztegesetzes von 1998 ermögliche damit die vorläufige Untersagung der Berufsausübung, sobald ein Strafverfahren wegen grober Verfehlungen bei Ausübung des ärztlichen Berufes eingeleitet worden ist und Gefahr im Verzug vorliege. Auf dieser gesetzlichen Basis prüfe die MA 40 aktuell eine Verhängung des temporären Berufsverbotes.

Verdacht der fahrlässigen Körperverletzung

“Das Spital, das jene Frau behandelt hat, die am 11. Juni bei der Ärztin eine Interruption durchführen hat lassen und bei der die Gebärmutter perforiert wurde, hat die Anzeige erstattet. Sie liegt mir vor. Die Anzeige ist im Postweg”, erklärte zunächst die Patientenanwältin Freitagvormittag. Schließlich kam die Bestätigung des Vorliegens von der MA 40.

Die Anzeige laute auf “Verdacht der fahrlässigen Körperverletzung”. Sigrid Pilz: “Die Frau hatte am 11. Juni um Mittag eine Interruption durchführen lassen. An jenem Tag ist sie dann um 21.30 Uhr mit der Ärztin ins Spital gekommen. Die Patientin war schwer schockiert, hatte starke Unterbauchschmerzen. Bei der Untersuchung wurden dann die Verletzungen festgestellt.” Die Situation sei für die Betroffene bedrohlich gewesen.

Laut Magistratsabteilung 40 gibt es zwar die Möglichkeit, ein temporäres Berufsverbot für einen Arzt oder eine Ärztin auszusprechen. Voraussetzung dafür ist aber, dass die zuständige Staatsanwaltschaft ein Verfahren eingeleitet hat und dies der Behörde mitteilt. Das Berufsverbot gilt dann auch nur für die Dauer des Strafverfahrens und muss danach wieder aufgehoben werden, egal wie das Verfahren ausgegangen ist. Ein permanentes Berufsverbot könnte demnach nur die Österreichische Ärztekammer aussprechen.

Anzeige gegen Ärztin schildert Komplikation

Als Rechtsträger des Krankenhauses “bringen wir – angesichts einiger medizinischer Komplikationsfälle der im Betreff angeführten Ärztin in der Vergangenheit – vorsichtshalber den nachstehenden Sacherhalt zur Kenntnis, da in diesem aktuellen Fall eine strafrechtliche Relevanz nicht auszuschließen ist”, heißt es am Beginn des Schreibens.

Die Ärztin hätte am 11. Juni mit der Patientin die gynäkologische Abteilung des Krankenhauses aufgesucht. Die Allgemeinmedizinerin hätte angegeben, dass die Frau, an der eine Interruption durchgeführt worden war “unter akuten Panikattacken leide”. “Nach umgehender fachärztlicher Untersuchung wurde die Patientin mit Verdacht auf Gebärmutterperforation sofort stationär aufgenommen und noch in derselben Nacht notoperiert. Der postoperative Genesungsverlauf gestaltete sich glücklicherweise unkompliziert.”

Patientin: Gebärmutter perforiert

Der Spitalserhalter: “Aus unserer Sicht erscheint in diesem Fall insbesondere bedenklich, dass die schädigende Komplikation, die auch bei Durchführung lege artis – selten aber doch – auftreten kann, von Frau Dr. (Name unkenntlich, Anm.) offenbar gar nicht erkannt worden sein dürfte.” Dies gehe auch aus einer Stellungnahme der Abteilungschefin der Gynäkologie des Krankenhauses hervor. Diese Stellungnahme umfasst sowohl die Perforation als auch die Verletzung mehrerer Harnleiteräste der rechten “Strombahn”.

Die Patientin musste während der Operation zwei Blutkonserven erhalten. Sie wurde “am 6. postoperativen Tag beschwerdefrei nach Hause entlassen”, heißt es schließlich in der Anzeige.

(APA)

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