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Wien-Wahl: Vorbereitungen gehen bereits in die Intensivphase

Am 11. Oktober wird in Wien gewählt.
Am 11. Oktober wird in Wien gewählt. ©APA/ERWIN SCHERIAU
Am 11. Oktober findet die Wien-Wahl statt. Die Vorbereitungen gehen bereits jetzt in die Intensivphase. Ab Dienstag etwa ist das Wählerverzeichnis offen für Korrektur.

Die Vorbereitungen der Wahlbehörden für die Wiener Wahlen am 11. Oktober gehen - früher als gewohnt - in die Intensivphase. Die Hauskundmachungen sollten bereits ausgehängt sein. Am Dienstag beginnt das Verfahren zur Korrektur der Wählerverzeichnisse. Wahlberechtigte, die etwa vor Kurzem den Wohnsitz gewechselt haben, sollten sich darum kümmern, dass sie am 11. Oktober ihre Stimme abgeben können.

Dafür müssen sie im Wählerverzeichnis des Wohnbezirks stehen. Tun sie das nicht, können sie ab Dienstag eine Änderung beantragen.

Rekordzahlen bei Wahlkartenanträgen erwartet

Früher als gewohnt findet das Richtigstellungsverfahren heuer statt, weil der Stichtag (an den es terminlich gebunden ist) vorverlegt wurde - um genug Zeit zu haben für die Corona-bedingt erwartete Rekordanzahl an Wahlkartenanträgen.

An der Gemeinderatswahl teilnehmen dürfen alle (spätestens am 11. Oktober 16-jährigen) Österreicher, die am Stichtag 14. Juli in Wien ihren Hauptwohnsitz hatten - wobei das Wahllokal vom Hauptwohnsitz abhängt. Tatsächlich wählen darf man aber nur, wenn man im Wählerverzeichnis des betreffenden Bezirks steht.

Ab Dienstag ist Einsicht ins Wählerverzeichnis möglich

Ob dies der Fall ist, kann man an den Hauskundmachungen feststellen. Sie sollten nächste Woche in den Häusern hängen. Ist das nicht der Fall, kann man sich an die Postkundenservice-Hotline (unter 0800 010 100) oder an das zuständige Wahlreferat wenden.

In den Hauskundmachungen sieht man, ob die Anzahl der pro Wohnung Wahlberechtigten stimmt. Wer es genau wissen will, kann ab Dienstag - und bis 13. August - Einsicht ins Wählerverzeichnis nehmen. Dieses liegt bei den Magistratischen Bezirksämtern auf bzw. im 2., 4., 6., 8., 9., 14. und 19. Bezirk an eigenen Auflegungsstellen. Wo diese zu finden sind, steht auf der Hauskundmachung.

Stimmt das Wählerverzeichnis nicht, kann man einen Berichtigungsantrag stellen - entweder schriftlich oder persönlich bis 13. August. Dafür haben die Magistrate und Auflegungsstellen auch am Samstag, 8. August, von 8 bis 12 Uhr offen.

Ob dem Antrag stattgegeben wird, entscheidet die Bezirkswahlbehörde spätestens bis 19. August. Ist der Einspruchswerber oder ein sonstiger Betroffener (den dieser z.B. aus dem Wählerverzeichnis streichen lassen möchte) damit nicht zufrieden, kann man bis zum zweiten Tag nach der Zustellung noch (bei der Bezirkswahlbehörde) Beschwerde einlegen. Über diese entscheidet das Landesverwaltungsgericht - und dann ist das Wählerverzeichnis fix.

Bezirksvertretungswahl: EU-Bürger aus anderen Staaten wahlberechtigt

Bei der Bezirksvertretungswahl sind auch EU-Bürger aus anderen Staaten wahlberechtigt. Für sie gibt es eine eigene "Wählerevidenz für Unionsbürger" - und auch sie können eine Streichung oder Aufnahme eines Wahlberechtigten beantragen, wenn die Einträge nicht richtig sind.

In der Wiener Gemeindewahlordnung ist übrigens auch dafür gesorgt, dass Obdachlose ihr Stimmrecht ausüben können. Sie können in dem Bezirk wählen, in dem sie am 14. Juli eine Kontaktadresse hatten.

(APA/Red)

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