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Wien-Wahl: User stellen Fragen, VIENNA.AT liefert die Antworten

VIENNA.at erklärt: Fragen udn Antworten zur Wien-Wahl 2015.
VIENNA.at erklärt: Fragen udn Antworten zur Wien-Wahl 2015. ©APA
Verdienen Abgeordnete doppelt? Wie kann ich wählen? Diese Fragen wurden VIENNA.at von Lesern gestellt. VIENNA.at liefert Antworten.
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Userfrage: Wien ist ja gleichzeitig Gemeinde und Bundesland: Bekommen die Abgeordneten zwei Gehälter, einmal als Ladtagsageordnete, einmal als Gemeinderäte?

VIENNA.AT: Nein. Mitglieder des Wiener Landtages- und Gemeinderates bekommen einen Bezug (6523 Euro brutto pro Monat).

Userfrage: Wieso hat die FPÖ drei nicht amtsführenden Stadträte? Strache sagt doch, er wolle die nicht amtsführenden Stadträte abschaffen, weil sie den Steuerzahlern nur Geld kosteten.

VIENNA.AT: Wien hat eine „Proporzregierung“. Das heißt, dass die Parteien abhängig von ihrem Stimmenanteil bei der Gemeinderatswahl in der Stadtregierung vertreten sind. Im Falle der FPÖ sind dies drei Mitglieder bzw. Stadträte. Das ist in der Bundesverfassung (Artikel 117) so geregelt; eine Verzichtsmöglichkeit ist nicht vorgesehen. Doch zurück zur FPÖ: Weil die Partei in Opposition ist, haben ihre Stadträte keine Ressortzuständigkeit, sind also „nicht amtsführend“. Die ÖVP, die sich ebenfalls in Opposition befindet, stellt einen weiteren nicht amtsführenden Stadtrat. Dieses System ist schwer erklärbar. Zur Abschaffung notwendig wäre eine Verfassungsänderung bzw. die Zustimmung mehrere Parteien zu einer solchen.

Leo: Warum hat Wien nicht amtsführende Stadträte, welche Privilegien besitzt so ein Stadtrat und welche Kompetenzen hat dieser?

VIENNA.AT: Wie in der vorhergehenden Antwort erwähnt: Die Frage nach dem „Warum“ ist mit Hausverstand nicht erklärbar, gesetzlich ist die Sache aber so vorgesehen. Ein nicht amtsführender Stadtrat hat keine besonderen Aufgaben oder Zuständigkeiten – sein Gehalt in Höhe von derzeit 8583 Euro brutto pro Monat ist niedriger als das eines amtsführenden Stadtrates (15.449), jedoch höher als das eines Gemeindesratsabgeordneten (6.523 Euro).

Leo: Welche Berufe sind als Gemeinderat unvereinbar mit der Position? Und gab es diesbezüglich schon Auffälligkeiten?

VIENNA.AT: Fast alle Berufe sind – rein rechtlich – mit dem eines Gemeinderats vereinbar. Ausnahme: Ein Abgeordneter kann nicht zugleich Bürgermeister oder Stadtrat sein. Sämtliche Gemeinderäte müssen im Sinne der Transparenz ihre Nebenjobs angeben; die Liste ist öffentlich einsehbar: https://www.wien.gv.at/politik/landtag/bezuege/index.html. Auffälligkeiten sind uns nicht bekannt.

Userfrage: Warum dürfen Ausländer nicht wählen? Schließlich leben sie ja auch in der Stadt. Wieso ist das Wahlrecht auf die Staatsbürgerschaft ausgerichtet? Warum nicht auf Erwerbstätigkeit, Lebensmittelpunkt oder die Fähigkeit, Zusammenhänge zu erkennen?

VIENNA.AT: Die Antwort auf die Frage, wem ein Wahlrecht zukommt, ist abhängig vom Willen der Parteien. Und Konsens besteht bisher ausschließlich darüber, dass in der Regel nur österreichische Staatsbürger ab 16 das Recht haben, zu wählen. Eine Ausnahme gibt es etwa bei Bezirksvertretungswahlen; an ihnen dürfen sich auch Bürger anderer EU-Länder beteiligen. Selbstverständlich könnte das Wahlrecht jederzeit ausgeweitet werden. Dazu müssten sich, wie eingangs angedeutet, die Parteien aber erst entschließen – auf parlamentarischer Ebene wäre jedenfalls eine Zweidrittelmehrheit nötig.

Leo: In Deutschland gibt es ja das NPD-Verbotsverfahren. Wie kommt so etwas zustande? Warum gibt es so eine Diskussion nicht zur “Einzelfall”-Partei FPÖ in Österreich?

VIENNA.AT: In einem demokratischen Rechtsstaat darf es zum Verbot einer Partei nur im äußersten Notfall kommen. Auch in Deutschland bzw. im Falle der NPD ist das ein Grund für intensive Diskussionen. Eine gesetzliche Grundlage gäbe es hierzulande durch das „Verbotsgesetz“, das eine Wiederbetätigung im Sinne des Nationalsozialismus untersagt. Meint jemand, eine Partei tue das trotzdem, kann er eine entsprechende Anzeige einbringen, sofern die Staatsanwaltschaft nicht von sich aus Ermittlungen aufnimmt. Eine entsprechende Debatte gibt es derzeit im Zusammenhang mit keiner Partei in Österreich.

Gernot S., Wieden: Ich werde ab 25. September im Ausland sein und wollte deshalb fragen, ab wann ich eine Wahlkarte beantragen kann?

VIENNA.AT: Sie können eine Wahlkarte mit Stimmzetteln für die Gemeinderats- und Bezirksvertretungswahlen bereits beantragen. Nähere Informationen dazu erhalten Sie auch auf der offiziellen Seite der Stadt Wien: https://www.wien.gv.at/amtshelfer/dokumente/verwaltung/wahl/antraege/wahlkartenantrag-grwahl.html

M. Müller: Da ich im Ausland bin, aber trotzdem meine Bürgerpflicht wahrnehmen möchte: An welche E-Mail-Adresse kann ich mein Ansuchen um Zusendung einer Wahlkarte schicken?

VIENNA.AT: Sie können eine Wahlkarte auf dieser Seite der Stadt Wien online beantragen: https://www.wien.gv.at/advwahlkarte/internet/antrag.aspx?WID=GR151&AArt=1

Gernot S., Wieden: Muss man auf beiden Wahlzetteln („weiß“ für Gemeinderat, „gelb“ für Bezirksvertretung) die gleiche Partei wählen, damit die Gesamtwahl (weil ja in einem Umschlag) gültig ist, oder kann man auch zwei verschiedene Parteien wählen?

VIENNA.AT: Die Wahlen werden zwar in einem durchgeführt, formal handelt es sich aber um getrennte Entscheidungen. Sie können also auch verschiedene Parteien wählen (oder auch auf einer Ebene gar keine).

Haben Auch Sie Fragen rund um die Wien Wahl? Schicken Sie uns Ihre Frage an wahl@vienna.at

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