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Wien plant Online-Tool für Impfpflicht-Befreiungsanträge

Ab Montag soll es auch in Wien die Möglichkeit geben online einen Impfpflicht-Befreiungsantrag zu stellen.
Ab Montag soll es auch in Wien die Möglichkeit geben online einen Impfpflicht-Befreiungsantrag zu stellen. ©APA (Sujet)
In mehreren Bundesländern werden jetzt Online-Tools für Corona-Impfbefreiungsanträge eingerichtet. Auch Wien möchte ab Montag dazu etwas auf der Impfservice-Seite der Stadt anbieten.
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Die Bundesländer richten auf ihren Homepages ein Online-Tool für Corona-Impfbefreiungsanträge ein. Start ist am 14. Februar, ab dann können Unterlagen digital eingereicht werden. In Wien verwies Sonja Ficht, Sprecherin des Gesundheitsdienst Wien (MA15), auf die Impfseite der Stadt Wien. Dort soll es unter www.impfservice.wien ab Montag die Möglichkeit geben, um eine Impfausnahme anzusuchen.

Dass jedes Bundesland selbst eine Einmeldeplattform anbietet, sei darauf zurückzuführen, dass eine bundesweit einheitliche fehle, wie die Tiroler Gesundheitslandesrätin Annette Leja und ihre oö. Amtskollegin LHStv. Christine Haberlander (beide ÖVP) in Aussendungen betonten.

Die Seite des Impfservice Wien. Dort schreibt die Stadt: " Sie werden jedoch ab 14.2.2022 hier die Möglichkeit haben, Ihr Ansuchen um Impfbefreiung einzureichen." ©Screenshot

Wien plant Online-Tool für Impfpflicht-Befreiungsanträge

Die eingereichten Unterlagen sollen dann durch die Epidemieärzte des Landes geprüft werden. Die digitale Lösung soll für eine zeitnahe Abwicklung sorgen. Ein persönliches Erscheinen in den Bezirkshauptmannschaften ist nicht vorgesehen, hieß es etwa seitens des Landes Tirol. Wer chronisch krank, allergisch gegen Inhaltsstoffe der Corona-Impfung oder schwanger ist, kann Befreiungsgründe geltend machen. Die Ausnahme von der Impfpflicht gilt jeweils bis zum Ablauf des Folgemonats nach Wegfall des Ausnahmegrundes, wie etwa der Geburt eines Kindes oder der Genesung von einer Erkrankung.

Impfbefreiungen werden von Epidemieärzten ausgestellt

Die Impfbefreiungen werden - wie im Gesetz vorgesehen - von Epidemieärzten und in gewissen Ausnahmefällen von Krankenanstalten ausgestellt. Vorerst erfolge eine schriftliche Bestätigung, die bei entsprechenden Kontrollen vorgezeigt werden kann, führte das Land Tirol aus. Da eine vom Bund zu schaffende Schnittstelle zur elektronischen Gesundheitsakte bisher fehle, sei eine Eintragung der Befreiung in den e-Impfpass nach derzeitigem Kenntnisstand voraussichtlich nicht vor Ende April möglich.

Eine Plattform sei daher dringen notwendig

"Diese Plattform war deshalb dringend notwendig, um ein einheitliches Prozedere zu gewährleisten, zumal wir uns als Bundesland auch zur Mitwirkung am Vollzug der Impfpflicht des Bundes bereit erklärt haben. So muss beispielsweise die Möglichkeit von Doppelanträgen in mehreren Bundesländern unterbunden werden", erklärte die oö. Gesundheitsreferentin Haberlander. In Oberösterreich stellt zudem Linz für Personen mit Hauptwohnsitz in der Landeshauptstadt ein eigenes System zur Verfügung.

Weitere Informationen zur Impfpfichtbefreiung bei der AGES

Fragen zur Befreiung von der Impfpflicht können an die Hotline der AGES unter 0800 555 621 (täglich rund um die Uhr erreichbar) gestellt werden. Auf den Websites der Länder, der Stadt Linz und unter www.sozialministerium.at/impfpflicht stehen ebenfalls Informationen zur Verfügung.

(APA/Red)

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