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Umfrage: Was ist Ihre Meinung zur Corona-Impfpflicht?

Was ist Ihre Meinung zur Corona-Impfpflicht?
Was ist Ihre Meinung zur Corona-Impfpflicht? ©APA/BARBARA GINDL
Seit Sonntag liegt die Impfpflicht-Verordnung vor. Was ist Ihre Meinung zu dieser Maßnahme? Hilft diese Maßnahme das Coronavirus bekämpfen?

Seit Sonntag liegt die Impfpflicht-Verordnung vor. Am Montag muss sie im Nationalrat beschlossen werden. Das Impfpflicht-Gesetz tritt aller Voraussicht nach im Februar in Kraft. Wer am 15. März kein gültiges Impfzertifikat vorlegen kann, begeht eine Verwaltungsübertretung. Was ist Ihre Meinung zur Impfpflicht? Stimmen Sie ab und teilen Sie uns ihre Meinung in den Kommentaren mit.

Was ist Ihre Meinung zur Corona-Impfpflicht?

Nicht jeder beliebige Impfstoff darf zum Einsatz kommen: Neben den von der EMA zugelassenen Impfstoffen werden auch zwei chinesische und drei indische Impfstoffe anerkannt; der russische Sputnik-Impfstoff ist nicht dabei. Aber: Wer mit einem im Ausland, nicht jedoch hierzulande anerkannten Impfstoff (etwa Sputnik) mindestens zweimal geimpft ist, gilt als erstgeimpft und muss sich daher einmal weniger stechen lassen. Grundsätzlich gilt die Impfpflicht für Personen ab 18 Jahren mit Wohnsitz in Österreich. Doch es gibt zahlreiche Ausnahmen, viele davon aufgrund von Vorerkrankungen.

Wer erfüllt die Impfpflicht?

Dreimal Geimpfte und jene, die nach überstandener Covid-Infektion zeitgerecht zweimal geimpft wurden, erfüllen die Impfpflicht. Wer das noch nicht getan hat, muss sich nun impfen lassen. Innerhalb von 65 Tagen nach der Erstimpfung muss eine Zweit-, innerhalb von 190 Tagen nach der Zweit- eine Drittimpfung folgen. Spezielle Regelungen gibt es etwa, wenn eine Erstimpfung länger als ein Jahr zurückliegt - dann muss eine komplett neue Impfserie begonnen werden.

600 bis 3.600 Euro Strafe bei Nicht-Einhaltung der Impfpflicht

Wer sich nicht impfen lässt, obwohl er die Voraussetzungen für eine Ausnahme nicht erfüllt, erhält eine Strafe - im vereinfachten Verfahren bis 600 Euro, im ordentlichen Verfahren bis 3.600 Euro. Erhebt man Einspruch oder zahlt nicht, kommt es zu Letzterem.

Erst ab dem 16. März, in Phase zwei, wird gestraft. Dann werden jene, die bei Polizeikontrollen keinen Nachweis vorlegen können, bei den Bezirksverwaltungsbehörden angezeigt. Reichen sie keinen Nachweis nach, werden sie durch die Bezirksverwaltungsbehörden angezeigt. In Phase zwei dürfen höchstens vier Verwaltungsstrafverfahren im Kalenderjahr zu einer Bestrafung führen. In Phase drei, in der Ungeimpfte mittels automationsunterstütztem Datenabgleich eruiert werden sollen, sind es höchstens zwei.

(APA/Red)

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