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Wien: Fünf Jahre Haft und Einweisung nach versuchter Brandstiftung

Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig. ©APA (Sujet)
Ein 48-Jähriger legte Anfang Jänner Feuer in einem Kellerabteil in Wien-Simmering, die Wiener Berufsfeuerwehr konnte knapp eine Katastrophe verhindern.
Mann legte Feuer in Kellerabteil

Weil ihn ein Freund nicht in die Wohnung ließ, hat ein 48-Jähriger zu Jahresbeginn in Wien-Simmering zu drastischen Mitteln gegriffen. Er begab sich in das unmittelbar unter dessen ebenerdiger Wohnung gelegene Kellerabteil und zündete dort abgelegtes Dämmmaterial an.

Schuldspruch nach Brandstiftung: Urteil nicht rechtskräftig

Wegen versuchter Brandstiftung ist der Mann am Montag vom Landesgericht zu fünf Jahren Haft verurteilt worden. Zusätzlich wies ein Schöffensenat (Vorsitz: Nicole Baczak) den zwölffach Vorbestraften in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher ein.

Ausschlaggebend dafür war eine von einem psychiatrischen Sachverständigen erstellte Gefährlichkeitsprognose, derzufolge aufgrund der Persönlichkeitsstruktur des 48-Jährigen mit hoher Wahrscheinlichkeit mit einem Rückfall in delinquentes Verhalten zu rechnen ist, sofern der Mann nicht therapiert wird. Eine entsprechende Behandlung ist im Maßnahmenvollzug gewährleistet.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Verteidigerin Sonja Scheed bat nach Rücksprache mit ihrem Mandanten um Bedenkzeit, die Staatsanwältin gab vorerst keine Erklärung ab.

"War ang'fress'n": Mann wollte Bekannten aus Wohnung locken

Wie der Angeklagte dem Schöffensenat berichtete, habe er am 3. Jänner stundenlang versucht, in die Wohnung seines Bekannten zu gelangen. Bei einem Besuch am Vortag habe er dort eine Weste zurückgelassen, in einer Tasche des Kleidungsstücks hätten sich 200 Euro befunden. Obwohl der 34-Jährige zu Hause war ("Ich hab' gesehen, dass der Fernseher an war!"), reagierte dieser nicht auf das Klopfen gegen das straßenseitige Fenster und das Läuten an der Gegensprechanlage. Er machte nicht einmal auf, als der Angeklagte Einlass begehrend gegen die Wohnungstür pumperte, nachdem er sich mit einem Zentralschlüssel Zutritt in die Wohnhausanlage verschafft hatte.

"Ich war ang'fress'n. Da bin i auf die Idee kommen, i mach a Feuer. I mach a Rauchentwicklung, dann muss er die Wohnung verlassen", gab der Angeklagte zu Protokoll. Der Mann dürfte zum Zündeln neigen. Vor eineinhalb Jahren war er zu mehrmonatiger Haft verurteilt worden, weil er auf einer Baustelle Müllsackerl abgefackelt hatte - "damit mein Sohn eine Action hat mit der Feuerwehr", wie er damals dem Gericht erklärte. Abgesehen davon hat es in der Wohngegend des 48-Jährigen in jüngerer Vergangenheit immer wieder gebrannt. Der Verursacher konnte in diesen Fällen nicht ermittelt werden.

Feuerwehr konnte Katastrophe verhindern

Wie ein Brandsachverständiger ausführte, verhinderte das äußerst rasche Eintreffen der Berufsfeuerwehr, dass es in dem mehrgeschoßigen Wohngebäude zu einer Katastrophe kam. Durch den in Brand gesteckten Keller führte eine Gasleitung, darüber hinaus war die Fassade des Hauses mit Polystyroporplatten verkleidet, die brandbeschleunigend wirken. Hätten die Flammen das Gasrohr erreicht, wäre es womöglich zu einer folgenschweren Detonation gekommen.

Das sei ihm nicht bewusst gewesen, betonte der Angeklagte: "Ich wollt' den Leuten nicht wehtun." Als er bemerkte, dass es ordentlich zu brennen begann, sei er zu einem nahe gelegenen Supermarkt gelaufen und habe eine große Mineralwasserflasche gekauft. Damit habe er das Feuer löschen wollen. Allerdings habe das bereits die Feuerwehr unternommen, nachdem er den Einkauf erledigt hatte.

(APA/Red)

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