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Weitere Coronahilfen im Nationalrat beschlossen

Diverse weitere Coronahilfen wurden am heutigen Mittwoch im Nationalrat beschlossen.
Diverse weitere Coronahilfen wurden am heutigen Mittwoch im Nationalrat beschlossen. ©APA/ROLAND SCHLAGER
Am Mittwoch wurden im Nationalrat diverse weitere Coronahilfen beschlossen. So wurde etwa der Kostenersatz für Länder und Gemeinden bis September verlängert.

Dem Städtebund geht das aber nicht weit genug, er forderte am Mittwoch die komplette Übernahme der Aufwendungen für Impfungen und Tests.

Steuerfreiheit für freiwillige Impfhelfer

Aufwandsentschädigungen für freiwillige Helfer, die in Impfstraßen aushelfen, sind laut Beschluss künftig bis zu 1.000 Euro steuer- und abgabenfrei. Auch auf die Ausgleichszulage, die Sozialhilfe, das Arbeitslosengeld und die Familienbeihilfe sollen derartige Entschädigungen nicht angerechnet werden. Damit soll sichergestellt werden, dass genügend Personal für die Umsetzung der Impfstrategie zur Bekämpfung der Corona-Pandemie zur Verfügung steht. Die Befreiung von Steuern und Sozialabgaben gilt rückwirkend ab 1. Jänner 2021 bis Ende Juni, die weiteren Bestimmungen treten mit Kundmachung der Novelle in Kraft. Eine ähnliche Regelung gilt bereits für Teststraßen.

Der Städtebund begrüßte zwar die Steuer- und Abgabenbefreiung, forderte aber eine komplette Übernahme des finanziellen Mehraufwands. Die geplanten Öffnungsschritte Mitte Mai würden große Testkapazitäten voraussetzen. Daher bestehe nun die Sorge, dass die Kosten noch weiter massiv ansteigen könnten - "und dass die Städte auf weiteren Kosten sitzen bleiben könnten", hieß es in einer Aussendung des Städtebundes. "Es muss klar sein, dass Öffnungsschritte mit Hilfe von Zutrittstests nicht zu Lasten der bereits jetzt schon stark geforderten Städte und Gemeinden gehen können", erklärte Städtebund-Präsident Michael Ludwig anlässlich einer Online-Tagung der Geschäftsleitung des Städtebundes.

Die Problematik, dass Städte und Gemeinden auf einem großen Teil der Mietkosten und Personalkosten sitzen bleiben, sei auch mit der Verlängerung des bestehenden Kostenersatzes weiterhin vorhanden, hieß es auf APA-Nachfrage aus dem Städtebund. Denn die nun verlängerte Regelung sei für an einem Wochenende geblockte Massentests gedacht gewesen und sei gerade für Städte und größere Gemeinden für den permanenten Betrieb nicht praktikabel.

Städtebund-Kritik

"Von Beginn an war klar ersichtlich, dass der Gesetzgeber wohl eher das Bild einer kleineren Landgemeinde vor Augen hatte als das einer größeren Stadt", so der Städtebund in einem schriftlichen Statement zur APA. "Nur so ist es zu erklären, dass etwa davon ausgegangen wird, dass die Tätigkeit der kommunalen Bediensteten im Rahmen der Tests als Überstunden zu qualifizieren sind, der Kostenersatz für die Anmietung von Räumlichkeiten ausgeschlossen wurde und Freiwillige als integraler Bestandteil der Aktion gesehen werden." In urbanen Räumen müssen aber Tests auch unter der Woche in größeren Räumlichkeiten durchgeführt werden, was Kosten verursache. Darüber hinaus nehme das Vereins- und Freiwilligenwesen in Städten einen geringeren Stellenwert ein als in ländlichen Regionen.

Gesetzlich geregelt wurde am Mittwoch im Nationalrat auch die Abgabe von Antigentests in Hausapotheken für Versicherte außerhalb des ASVG.

(APA/Red)

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