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Wahlen: Stimmzettel bringt der Postbote

Die 245.499 Wahlberechtigten zur Vorarlberger Gemeindevertretungs- und Bürgermeisterwahl am 10. April erhalten die Stimmzettel per Post zugesandt.

Gemäß Gesetz müssen die Stimmzettel spätestens vier Tage vor der Wahl in den Haushalten eingelangt sein. Damit soll den Wahlberechtigten ausreichend Zeit und Ruhe zugestanden werden, um über die Vergabe ihrer Stimme und vor allem auch ihrer Vorzugsstimmen an die von ihnen bevorzugten Kandidaten nachdenken zu können.

In Vorarlberg kann der Stimmzettel daheim oder erst in der Wahlzelle ausgefüllt werden. Seine Meinung kann der Wähler aber bis zum Einwurf des Stimmzettels in die Urne ändern. Wähler, die ihre Kreuze bereits zu Hause verteilt, sich bis Sonntag aber anders entschieden haben, erhalten im Wahllokal auf Wunsch einen neuen Stimmzettel. Sowohl in jedem Wahllokal als auch in jeder Wahlzelle müssen Stimmzettel aufliegen. Weil in Feldkirch vor fünf Jahren Stimmzettel in Wahlzellen fehlten, musste die Wahl im Jänner 2001 wiederholt werden.

Bei der Vorarlberger Gemeindevertretungs- und Bürgermeisterwahl können bis zu fünf Vorzugsstimmen vergeben werden, an einen Kandidaten höchstens zwei. Mit Vorzugsstimmen können nur Kandidaten jener Partei bedacht werden, für die sich der Wähler zunächst entschieden hat. Vorzugsstimmen an Wahlwerber anderer Fraktionen zu vergeben ist nicht möglich. Ungültig wird der Stimmzettel durch falsche Handhabung der Vorzugsstimmen aber nicht. Im Zweifelsfall zählt die Parteistimme.

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