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Wählerverzeichnisse werden richtiggestellt: Einsicht ab 2. April

Für die EU-Wahl werden die Wählerverzeichnisse richtiggestellt.
Für die EU-Wahl werden die Wählerverzeichnisse richtiggestellt. ©AP Photo/Thomas Kienzle
Bis 2. Mai muss genau feststehen, wer wo in Österreich bei der EU-Wahl am 26. Mai 2019 wahlberechtigt ist. Am 1. April startet das Verfahren zur Richtigstellung der Wählerverzeichnisse in den größeren Gemeinden mit der Hauskundmachung. Ab 2. April liegen die Wählerverzeichnisse zur Einsicht auf.
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Ab Dienstag, dem 2. April 2019, werden die Wählerverzeichnisse bis 11. April bei den Gemeindeämter bzw. Magistraten zur Einsicht aufgelegt. Die kleineren Gemeinden – laut Europawahlordnung jene mit weniger als 10.000 Einwohnern – folgen ab Donnerstag bzw. Freitag. Einschau möglich sein muss täglich, ausgenommen Sonntag, für mindestens vier Stunden und auch einmal außerhalb der normalen Arbeitszeit.

Überprüfung der Wählerverzeichnisse

Stellt man bei der Einsicht fest, dass ein Eintrag falsch ist, kann man schriftlich oder mündlich bei der Gemeinde bzw. beim Magistrat die Korrektur verlangen. Gefällt einem die – bis 20. April zu erfolgende – Entscheidung nicht, steht noch die Möglichkeit einer Beschwerde bei Bundesverwaltungsgericht offen. Diese muss schriftlich bei der Gemeinde eingebracht werden.

Am 2. Mai werden die Wählerverzeichnisse abgeschlossen. Dann kann nichts mehr geändert werden. Wie viele Bürger anderer EU-Staaten in Österreich bei der Europawahl mitwählen können, steht allerdings jetzt schon fest. Denn sie mussten bis 12. März die Aufnahme in die Europa-Wählerevidenz beantragen. Solche Anträge sind jetzt im Richtigstellungsverfahren nicht mehr möglich. Aber auch EU-Bürger können noch die Eintragung oder Streichung im Wählerverzeichnis verlangen.

Liegt die Zahl der Wahlberechtigten vor, weiß der Bund auch, wie viel Wahlkampfkostenrückerstattung er heuer zu bezahlen hat. 2,04 Euro gibt es pro Wahlberechtigtem – dieser Betrag wurde gemeinsam mit der Parteienförderung (von zuvor 2,0 Euro) erhöht. Die Gesamtsumme wird nach der Wahl im Verhältnis der erreichten Stimmen auf die Parteien verteilt, die es ins Europaparlament geschafft haben.

Wahlvorschläge werden bis 12. April eingereicht

Wer sich aller um die Stimmen bemüht, weiß man bereits nächste Woche. Denn am 12. April bis spätestens 17.00 Uhr müssen die Wahlvorschläge beim Innenministerium eingereicht werden. Kleinparteien, die nicht auf Unterschriften von Nationalrats- oder EU-Parteien zurückgreifen können, sammeln derzeit noch die nötigen 2.600 Unterstützungserklärungen Wahlberechtigter.

Parteien, die sich an der Wahlwerbung beteiligen wollen, können übrigens bei den Gemeinden eine Ausdruck der Wählerverzeichnisse verlangen. In den größeren Gemeinden musste dies bis gestern, Sonntag, geschehen, in jenen mit weniger als 10.000 Einwohnern ist noch bis Mittwoch Zeit dafür. Die Gemeinden müssen ihnen die Verzeichnisse spätestens am ersten Tag der Auflegung ausdrucken, sie dürfen den Parteien aber die Herstellungskosten dafür verrechnen.

(APA/Red)

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