Fahrplan zur EU-Wahl 2019: Alle Daten und Fristen im Detail

Ab diesem Stichtag (12. März 2019) gilt die Wahlkampfkostenbegrenzung von sieben Millionen Euro pro Partei – die 2014 von allen eingehalten wurde. Außerdem können ab dem Stichtag Wahlkarten angefordert werden. Sie sind für die Briefwahl und die Stimmabgabe in einem “fremden” Wahllokal am 26. Mai nötig.
Unterstützungserklärungen: Sammeln bis 12. April
Auch für die Unterstützungserklärungen ist der Stichtag wichtig: Unterschreiben können nur Wahlberechtigte – und damit nur, wer spätestens am 12. März in einer Wählerevidenz steht. Zeit zum Unterschriftensammeln ist bis 12. April. Auf den Stimmzettel schafft es nur, wer spätestens bis zu diesem Freitag 17.00 Uhr seinen Wahlvorschlag bei der Bundeswahlbehörde einreicht.
Dieser muss von 2.600 Wahlberechtigten österreichweit unterstützt sein. Die Liste “EU-NEIN” rund um Inge Rauscher, die Initiatorin des EU-Austritts-Volksbegehrens, hat bereits angekündigt, dass sie Unterschriften sammeln wird. Die Mühe ersparen können sich Parteien, die bereits im heimischen Parlament oder im EU-Parlament sitzen. Für ÖVP, SPÖ, FPÖ, Grüne, NEOS und die Liste JETZT reichen die Unterschriften von drei Nationalratsabgeordneten oder einem EU-Parlamentarier.
Stichtag 12. März für Wählerevidenz
Wahlberechtigt sind bei Europawahlen neben den über 16-jährigen Österreichern und Auslandsösterreichern auch EU-Bürger, die einen Hauptwohnsitz in Österreich haben und am Stichtag in der Europa-Wählerevidenz einer hiesigen Gemeinde stehen – wenn sie das wollen. Wer vor Kurzem ins Ausland gezogen oder nach Österreich gekommen ist, muss zeitgerecht vor dem 12. März die Eintragung beantragen.
Hier lebende EU-Bürger können sich entscheiden, ob sie die österreichischen EU-Abgeordneten oder jene ihres Herkunftslandes wählen. 2014 wollten so viele wie nie zuvor in Österreich mitwählen – rund 33.200. Damit gab es bei der vorigen EU-Wahl einen bisher ungebrochenen Rekord an Wahlberechtigten, nämlich 6,410.602. An den anderen österreichweiten Urnengängen – der Nationalrats- und der Bundespräsidentenwahl – dürfen EU-Bürger nämlich nicht teilnehmen.
Hauskundmachungen ab 1. April
Für jeden Urnengang werden auf Basis der Wählerevidenzen Wählerverzeichnisse erstellt. Das Verfahren zu deren Richtigstellung startet am 1. April mit den Hauskundmachungen. In der Folge werden die Verzeichnisse zur Einsichtnahme aufgelegt. Stellt ein Wahlberechtigter fest, dass er nicht oder falsch eingetragen ist, kann er Einspruch und Berufung einlegen. In der ersten Mai-Woche werden die Verzeichnisse abgeschlossen. Dann ist keine Änderung mehr möglich.
Und damit steht ganz genau fest, wie viel Wahlkampfkostenrückerstattung an die Parteien maximal ausgezahlt werden kann. Ausgeschüttet werden nämlich zwei Euro pro Wahlberechtigtem – und zwar an alle Parteien, die den Einzug ins Europaparlament schaffen.
Die heurige EU-Wahl muss noch im Bundesgesetzblatt ausgeschrieben werden. Dies geschieht, sobald der Hauptausschuss des Nationalrates der vom Ministerrat beschlossenen Verordnung der Regierung zugestimmt hat.