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Vorsicht bei Nebel & schlechter Sicht

Jedes Jahr sind auf den Straßen Verletzte und Tote bei Auffahrunfällen zu beklagen, die auf Nebel zurückzuführen sind. Gerade jetzt muss man damit rechnen, dass Nebelschwaden die freie Sicht beeinträchtigen.

Deshalb appelliert Verkehrslandesrat Manfred Rein an alle Kraftfahrer, im Sinne der Sicherheit aller besonders vorsichtig zu sein: „Bei Nebel heißt es unbedingt: auf Sicht fahren, Geschwindigkeit anpassen und Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug halten.“

Nach den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung ist bei Nebel das Tempo zu reduzieren, denn die Sichtverhältnisse können sich schlagartig ändern. Die Höchstgeschwindigkeit bei Sichtweiten unter 50 Metern (= Abstand der Leitpfosten auf Autobahnen) beträgt für alle Fahrzeuge 50 Kilometer pro Stunde, soweit nicht nach den Umständen noch langsamer gefahren werden muss. Es darf nur so schnell gefahren werden, dass innerhalb der übersehbaren Strecke auch angehalten werden kann. Der Abstand zu einem vorausfahrenden Fahrzeug muss so groß sein, dass der Fahrer auch dann noch anhalten kann, wenn der Vorausfahrende plötzlich bremst. Die allgemeine Regel, dass der Abstand mindestens den halben Tacho, also bei 50 km/h mindestens 25 Meter entsprechen muss, ist bei Nebel lediglich eine Minimalforderung. Der Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug sollte hier zur eigenen Sicherheit deutlich größer sein. Nebelschlussleuchten müssen eingeschaltet werden, wenn die Sichtweite weniger als 50 Meter beträgt. Bei größeren Sichtweiten sind Nebelscheinwerfer und Nebelschlussleuchte wegen der großen Blendwirkung wieder auszuschalten.

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