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Von Polizei fixiert: Verhandlung um Maßnahmenbeschwerde

Der Mann, der neben einem Polizeiauto fixiert wurde, zog vor Gericht.
Der Mann, der neben einem Polizeiauto fixiert wurde, zog vor Gericht. ©APA
Drei Tage lang setzt sich das Wiener Landesverwaltungsgericht mit einer Maßnahmenbeschwerde auseinander, die ein freier Journalist gegen das Vorgehen der Polizei am 31. Mai bei einer Klima-Demo in Wien eingebracht hat.
Wiener Polizei rudert zurück
Kopf von Klimaaktivist unter Polizeiauto

Er hatte sich an einer Sitzblockade beteiligt, nachdem diese für aufgelöst erklärt wurde, war er in Bauchlage fixiert worden, weil er nicht kooperierte.

Kopf des Mannes kam in die Nähe eines Polizeiwagens

Der Kopf des Demonstranten kam dabei in der Nähe eines Polizeiwagens zu liegen. Als dieser plötzlich anfuhr, wurde er erst im letzten Moment zur Seite gerissen. Mithilfe seines Anwalts Clemens Lahner will der Betroffene nun die verwaltungsgerichtliche Feststellung erwirken, dass die Amtshandlung insofern rechtswidrig war, als es abgesehen von der gefährlichen Situation, in die er gebracht wurde, grundsätzlich keinen Grund für seine Festnahme gab. Auch gegen die Dauer seiner Inhaftierung - rund 14 Stunden - und den Umstand, dass im Arrestantenwagen, mit dem er ins PAZ (Polizeianhaltezentrum) gebracht wurde, ein schriller Ton ertönt sei, beschwert sich der Deutsche.

Um zu klären, was es mit diesem Ton auf sich hatte, ließ die Richterin am Donnerstag einen baugleichen Arrestantenwagen vor das Gerichtsgebäude in der Muthgasse bringen. Dort wurde der Wagen inspiziert, die Richterin fertigte mit ihrem Handy sogar Fotos der Zelle im Wageninneren an - bei geöffneter und geschlossener Sichtklappe, da der Aktivist behauptet, er wäre ganz im Dunkeln gesessen. Am Ende stellte sich heraus, dass der für den Demonstranten quälende Ton offenbar von dem Signal herrührte, das beim Einlegen des Rückwärtsgangs ertönt und das andere Verkehrsteilnehmer warnen soll.

Einsatzkommandat sagte vor Gericht aus

Nachdem der Journalist und Buchautor zu Verhandlungsbeginn erklärt hatte, er habe am Boden fixiert keine Luft mehr bekommen und Angst und ein Gefühl der Ohnmacht empfunden und der dafür verantwortliche Polizeibeamte - gegen ihn ermittelt die Staatsanwaltschaft - eine "dynamische Situation" geltend machte, kam am heutigen Verhandlungstag der Einsatzkommandant ausführlich zu Wort. Der Polizeimajor schilderte, es hätten sich rund 100 Leute an der Sitzblockade beteiligt. Die Stimmung sei "für Demonstrationsverhältnisse nicht aggressiv" gewesen: "Bewurf mit Gegenständen hat es nicht gegeben. Kooperation hat es aber keine gegeben." Die meisten Aktivisten hätten an ihrer Identitätsfeststellung nicht mitgewirkt, bewusst keine Ausweise dabei gehabt und dafür mit Klebstoff versehene Fingerkuppen aufgewiesen.

Der Einsatzkommandant widersprach der Behauptung des Journalisten, der versichert hatte, er habe die Polizei wissen lassen, dass er aus beruflichen Gründen an der Veranstaltung teilnahm, um seine Eindrücke journalistisch zu verarbeiten: "Das höre ich zum ersten Mal. Er hat zu keinem Zeitpunkt gesagt, dass er Journalist ist." Der Deutsche behauptet weiters, er habe in einem Rucksack einen Ausweis dabei gehabt. Das konnte der Polizeimajor ebenfalls nicht bestätigen.

Journalist fast 14 Stunden im PAZ festgehalten

Fest steht, dass der Aktivist von 16.20 Uhr bis 6.45 Uhr am nächsten Morgen im PAZ festgehalten wurde, wobei er drei verschiedene Zellen von innen sah. Dabei wurden ihm lediglich Verwaltungsübertretungen und kein Strafdelikt vorgeworfen. Die fast 14-stündige Anhaltung des Betroffenen rechtfertigte der Major mit organisatorischen Gründen. Insgesamt habe man damals 95 Personen vorübergehend festgenommen. Mit drei Ausnahmen sei deren Identität nicht festzustellen gewesen. Da sei die Logistik "eine Herausforderung", wenn gegen jeden einzelnen ein Verwaltungsverfahren zu führen sei.

Die Verhandlung wird am Freitag fortgesetzt. Die Entscheidung, ob die Amtshandlung rechtens war oder nicht, soll in den Nachmittagsstunden fallen.

(APA/Red)

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