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Volksanwaltschaft gegen Zelte für Asylanten: "Kulturschande für das Land"

Asyl - Volksanwaltschaft gegen Zelte, Kasernen nur als Notlösung
Asyl - Volksanwaltschaft gegen Zelte, Kasernen nur als Notlösung ©APA/HERBERT PFARRHOFER
Für Volksanwalt Günther Kräuter (SPÖ) kommt die von Innenministerin Johanna Mikl-Leitner (ÖVP) für Notfälle in Erwägung gezogene Unterbringung von Asylwerbern in Zelten unter keinen Umständen infrage. "Das wäre eine Kulturschande für unser Land", sagte Kräuter.
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Eine Unterbringung in Kasernen wäre als “absolute Notlösung” vorübergehend denkbar, allerdings nicht für Kinder und Folteropfer, meinte er weiter im im APA-Interview.  Der in der Volksanwaltschaft für die Grundversorgung zuständige Kräuter betonte, dass eine Unterbringung von Asylwerbern in Kasernen zwar nicht ideal, aber grundsätzlich möglich wäre.

Allerdings müsste dem eine umfangreiche Vorabprüfung von in Aussicht genommenen Objekten im Einzelfall vorausgehen. Sollte dies nicht geschehen, könnte nach Ansicht der Volksanwaltschaft eine Unterbringung in Kasernen gegen EU-Recht, österreichisches Verfassungsrecht und menschenrechtliche Verpflichtungen verstoßen.

Jugendliche Asylanten nicht in Kasernen

Außerdem hält die Volksanwaltschaft fest, dass unbegleitete Kinder und Jugendliche nicht in Kasernen untergebracht werden sollten. Auch für Folteropfer hält die Volksanwaltschaft militärische Kasernen nicht für einen geeigneten Aufenthaltsort, weil gerade diese Menschen Gewalt durch Soldaten, Polizisten oder ähnliche Gruppen erfahren haben.

Kritik übt Kräuter auch daran, dass es nach wie vor keine einheitlichen Standards in der Grundversorgung der Asylwerber in Österreich gebe, obwohl dies ein wesentliches Qualitätskriterium wäre. Nach einer Missstandsfeststellung über die Zustände im Burgenland vor rund einem Jahr habe das Innenministerium eine Arbeitsgruppe eingesetzt, die Vorschläge für gemeinsame Mindeststandards vorgelegt habe. Umgesetzt seien diese aber bis heute nicht.

Uneinstimmingkeit zwischen Bund und Länder

Für Kräuter ist dies ein Beispiel für die großen Probleme, die der Föderalismus und die damit verbundene Zersplitterung der politischen Zuständigkeiten, bereiten können. Als weitere Beispiele führt er die Behindertenpolitik oder die Mindestsicherung an, bei der sich die Bundesländer ebenso wie bei den Asylquoten nur teilweise an die 15a-Vereinbarungen halten.

Um bei solchen Unstimmigkeiten zwischen Bund und Ländern zu einer Lösung zu kommen, schlägt Kräuter die Einrichtung einer “Clearingstelle” im Parlament vor. Vertreter des Rechnungshofes und der Volksanwaltschaft könnte dabei mit Expertisen zur Seite stehen und Empfehlungen abgeben. Der Volksanwalt betont, dass dies zu mehr Effizienz beitragen würde und damit auch im Interesse der Steuerzahler wäre.

Unterbringung für Asylanten gesucht

Im Zusammenhang mit dem im Regierungsprogramm angekündigten Nationalen Aktionsplan Menschenrechte appelliert der Volksanwalt an die NGOs , sich einzubringen. Das sei ihre Chance, ihre Forderungen in Menschenrechtsthemen durchzubringen. Außerdem schlägt Kräuter für nächstes Jahr dazu eine Parlaments-Enquete vor. Er verweist darauf, dass dieses Projekt in machen Ländern auch schon schief gegangen sei, deshalb seien Impulse nötig, um erfolgreich zu sein. Der NAP Menschenrechte soll im nächsten Jahr von der Bundesregierung beschlossen und bis 2018 umgesetzt werden. Nationale Aktionspläne gibt es bereits zu verschiedenen Themen, etwa zu Behinderung, Integration, Gleichstellung am Arbeitsmarkt, Ernährung oder Bewegung.

(APA)

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