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VfGH zu Rauchverbot: Keine Ausnahme für Shisha Bars

Auch in Wiens Shisha Bars hat es sich seit dem Rauchverbot ausgeraucht.
Auch in Wiens Shisha Bars hat es sich seit dem Rauchverbot ausgeraucht. ©APA (Sujet)
Jene Shisha-Bar-Betreiber, die sich mit dem allgemeinen Rauchverbot in der Gastronomie nicht abfinden wollten, sind beim Verfassungsgerichtshof abgeblitzt. Wie der VfGH am Mittwoch bekannt gab, wurde die Behandlung zweier Gesetzesprüfungsanträge abgelehnt. Damit darf weiterhin auch in Wiens Shisha Bars nicht mehr geraucht werden.
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Die Shisha-Bar-Betreiber hatten damit argumentiert, dass sie nicht mit anderen Lokalen vergleichbar wären, weil man ausschließlich zum Rauchen einer Wasserpfeife eine Shisha-Bar aufsuche. Die bestehende Gesetzeslage sei daher unsachlich.

Der VfGH wies dieses Vorbringen zurück. Für das Höchstgericht ist es sachlich gerechtfertigt, wenn der Gesetzgeber beim Nichtraucherschutz im Rahmen des ihm zukommenden rechtspolitischen Gestaltungsspielraumes sämtliche Gastronomiebetriebe gleich behandelt. Der damit verbundene Eingriff in Grundrechte sei insofern gerechtfertigt, "als damit im öffentlichen Interesse gelegene Ziele - insbesondere der Gesundheitsschutz - verfolgt werden und diese Maßnahmen zur Zielerreichung geeignet und verhältnismäßig sind", hielt der VfGH in seinem Beschluss fest, der die Shisha-Betreiber abblitzen ließ.

(APA/Red.)

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