VfGH zu Rauchverbot: Keine Ausnahme für Shisha Bars

Die Shisha-Bar-Betreiber hatten damit argumentiert, dass sie nicht mit anderen Lokalen vergleichbar wären, weil man ausschließlich zum Rauchen einer Wasserpfeife eine Shisha-Bar aufsuche. Die bestehende Gesetzeslage sei daher unsachlich.
Der VfGH wies dieses Vorbringen zurück. Für das Höchstgericht ist es sachlich gerechtfertigt, wenn der Gesetzgeber beim Nichtraucherschutz im Rahmen des ihm zukommenden rechtspolitischen Gestaltungsspielraumes sämtliche Gastronomiebetriebe gleich behandelt. Der damit verbundene Eingriff in Grundrechte sei insofern gerechtfertigt, "als damit im öffentlichen Interesse gelegene Ziele - insbesondere der Gesundheitsschutz - verfolgt werden und diese Maßnahmen zur Zielerreichung geeignet und verhältnismäßig sind", hielt der VfGH in seinem Beschluss fest, der die Shisha-Betreiber abblitzen ließ.
(APA/Red.)