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VfGH wies sämtliche Anträge islamischer Vereine gegen das Islamgesetz zurück

Aus formalen Gründen unzulässig seien die Anträge gegen das Islamgesetz
Aus formalen Gründen unzulässig seien die Anträge gegen das Islamgesetz ©BilderBox.com (Sujet)
Sämtliche rund 60 Anträge, die islamische Vereine gegen das neue Islamgesetz einbrachten, hat der Verfassungsgerichtshof aus formalen Gründen als unzulässig zurückgewiesen. Eine Entscheidung in der Sache erfolgte daher nicht, hieß es am Freitag in einer Pressemitteilung des VfGH.
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Die Vereine behaupten, das neue Islam-Gesetz führe zu ihrer Auflösung, wenn sie auf die “Verbreitung der Religionslehre” nicht verzichten und ihre Statuten entsprechend anpassen würden. Es sei jedoch nicht gesagt und unklar, ob die einzelnen Vereine tatsächlich von dem Gesetz betroffen seien und daher auch wirklich ihre Auflösung drohe, hieß es.

Kritik der Vereine am Islamgesetz bleibt ohne Konsequenzen

Die jeweiligen Tätigkeiten der Vereine seien nämlich stark unterschiedlich. Ob ein Verein vor dem Hintergrund des neuen Islam-Gesetzes aufgelöst werden müsse, sei von den Behörden durch ein eigenes Verfahren zu prüfen, so der VfGH.

De facto bedeutet dies, dass es erst eines Auflösungsbeschlusses des Innenministeriums gegenüber einem Verein aufgrund des Islamgesetzes bedarf, um gegen das Gesetz tätig werden zu können. Rechtsmittel gegen einen solche Bescheid könnten beim Bundesverwaltungsgericht eingelegt werden, in letzter Instanz wäre dann der VfGH am Wort.

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(apa/red)

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