Die Vereine behaupten, das neue Islam-Gesetz führe zu ihrer Auflösung, wenn sie auf die “Verbreitung der Religionslehre” nicht verzichten und ihre Statuten entsprechend anpassen würden. Es sei jedoch nicht gesagt und unklar, ob die einzelnen Vereine tatsächlich von dem Gesetz betroffen seien und daher auch wirklich ihre Auflösung drohe, hieß es.
Kritik der Vereine am Islamgesetz bleibt ohne Konsequenzen
Die jeweiligen Tätigkeiten der Vereine seien nämlich stark unterschiedlich. Ob ein Verein vor dem Hintergrund des neuen Islam-Gesetzes aufgelöst werden müsse, sei von den Behörden durch ein eigenes Verfahren zu prüfen, so der VfGH.
De facto bedeutet dies, dass es erst eines Auflösungsbeschlusses des Innenministeriums gegenüber einem Verein aufgrund des Islamgesetzes bedarf, um gegen das Gesetz tätig werden zu können. Rechtsmittel gegen einen solche Bescheid könnten beim Bundesverwaltungsgericht eingelegt werden, in letzter Instanz wäre dann der VfGH am Wort.
(apa/red)