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Neues Islamgesetz in Österreich nach hitziger Debatte beschlossen

Am 25. Februar wurde die Novelle des Islamgesetzes beschlossen.
Am 25. Februar wurde die Novelle des Islamgesetzes beschlossen. ©APA
Am Mittwochnachmittag hat der Nationalrat nach einer hitzigen Debatte die Novellierung des Islamgesetzes mit Koalitionsmehrheit beschlossen.
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Die Neufassung der aus dem Jahr 1912 stammenden Regelung bringt zwar ein Verbot der Finanzierung aus dem Ausland, aber auch Vorteile für die österreichischen Muslime, etwa die Etablierung eines islamisch-theologischen Studiums.

Neuerungen im Islamgesetz

Der erste Abschnitt des Islamgesetzes definiert die organisierten Muslime in Österreich als Körperschaft öffentlichen Rechts. Auch geregelt ist, dass sich Muslime der heimischen Gesetzgebung unterzuordnen haben. Für den Erhalt der Rechtsstellung ist “eine positive Grundeinstellung gegenüber Gesellschaft und Staat” notwendig.

Die “Aufbringung der Mittel für die gewöhnliche Tätigkeit zur Befriedigung der religiösen Bedürfnisse ihrer Mitglieder” hat “im Inland zu erfolgen”. Religiöse Funktionsträger aus dem Ausland dürfen ihre Funktion bis zu einem Jahr nach Inkrafttreten des Gesetzes weiter ausüben. Vereine, die den Vorgaben des Gesetzes widersprechen, sind bis 31. März kommenden Jahres aufzulösen, ist einem in der Debatte eingebrachten Abänderungsantrag zu entnehmen. Ursprünglich war als Enddatum der 31.12. dieses Jahres eingesetzt.

Imame müssen nach Verurteilung abgesetzt werden

Die Islamischen Glaubensgemeinden sind laut Gesetz künftig dazu verpflichtet, Funktionsträger wie etwa Imame ihrer Funktion zu entheben, sollten diese von einem Gericht zu einer Freiheitsstrafe von ab einem Jahr verurteilt worden sein. Dies gilt auch, sollten diese die “öffentliche Sicherheit, Ordnung, Gesundheit und Moral oder die Rechte und Freiheiten anderer nachhaltig gefährden”. Sollte gegen einen Funktionsträger der Religionsgesellschaft ein Verfahren eingeleitet oder Haft verhängt werden, muss diese umgehend von der Republik informiert werden.

Novelle bringt auch Vorteile für Muslime

Freilich bringt das Gesetz auch Punkte, die den Wünschen der islamischen Glaubensgruppen entsprechen. Der Fahrplan für ein islamisch-theologisches Studium an der Universität Wien sieht vor, dass ab kommendem Jahr der Bund bis zu sechs Stellen für Lehrpersonal zur Verfügung stellt.

Das Islamgesetz fixiert erstmals das Recht von Muslimen auf religiöse Betreuung – also auf Seelsorger – in Einrichtungen wie dem Bundesheer, in Justizanstalten sowie in Krankenhäusern und Pflegeheimen. Auch bei der Verpflegung von Muslimen soll sichergestellt werden, dass auf religiöse Speisegebote und -verbote Rücksicht genommen wird.

Schächten und Beschneidung sind erlaubt

Gestattet wird Muslimen, in Österreich “die Herstellung von Fleischprodukten und anderen Nahrungsmitteln gemäß ihren innerreligionsgesellschaftlichen Vorschriften zu organisieren” – Stichwort Schächten. Islamische Religionsgesellschaften und ihre Mitglieder werden ferner berechtigt, Kinder und Jugendliche durch alle traditionellen Bräuche zu führen und sie “entsprechend den religiösen Geboten zu erziehen.” In den Erläuterungen wird dazu betont, dass davon “auch die männliche Beschneidung” umfasst sei.

Darabos weist Kritik zurück

SPÖ-Bundesgeschäftsführer Norbert Darabos hat die Kritik des Chefs der türkischen Religionsbehörde Diyanet Mehmet Görmez am neuen Islamgesetz “entschieden” zurückgewiesen. Das im Nationalrat beschlossene Gesetz sei “ausgewogen” und “auf breiter Basis diskutiert und beschlossen” worden, sagte der Geschäftsführer in einer Aussendung. Darabos betonte, dass mit den betroffenen islamischen und islamisch-alevitischen Glaubensgemeinschaften Einigkeit herrsche, dass das Gesetz eine taugliche Rechtsgrundlage biete. “Wir haben hier in Österreich mit dem neuen Islamgesetz einen guten Konsens gefunden, der von den betroffenen Glaubensgemeinschaften akzeptiert wird. Das neue Gesetz gewährleistet die freie Religionsausübung in Österreich. Kritik von außen ist völlig unangebracht”, so Darabos. (APA)

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