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VfGH räumt wegen BP-Wahlanfechtung Kalender leer: Verhandlungen abgesagt

Der VfGH räumt wegen der BP-Wahlanfechtung seinen Kalender leer.
Der VfGH räumt wegen der BP-Wahlanfechtung seinen Kalender leer. ©bilderbox.com (Sujet)
Das Verfahren zur Anfechtung der BP-Wahl hat für den Verfassungsgerichtshof ab sofort höchste Priorität. Daher werden nun alle im Juni angesetzten öffentlichen mündlichen Verhandlungen abgesagt.
FPÖ reicht BP-Wahlanfechtung ein
Die möglichen Folgen der Anfechtung

Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) räumt nun seinen Kalender leer, um sich prioritär der BP-Wahlanfechtung durch die FPÖ widmen zu können. Alle im Juni angesetzten öffentlichen mündlichen Verhandlungen werden daher abgesagt, teilte das Höchstgericht am Montag mit.

“Naturgemäß” höchste Priorität für BP-Wahlanfechtung

Der Verfassungsgerichtshof betonte, dass das Verfahren zur Bundespräsidentenwahl “naturgemäß” Priorität habe. “Wir bemühen uns, daneben auch möglichst viele Verfahren der ursprünglichen Tagesordnung zu erledigen. Der Schwerpunkt ist aber ein anderer.”

Auf die ursprünglich geplanten öffentlichen Verhandlungen wird daher verzichtet. Dies betrifft den Termin zum Jagdgesetz am 14. Juni, zum Tiroler Flurverfassungslandesgesetz am 16. Juni, zum Verbandsverantwortlichkeitsgesetz am 20. und zur Kürzung der OeNB-Sonderpensionen am 21. Juni.

Anzeigen wegen Briefwahl-Auszählung ausgeweitet

Das Innenministerium hatte bereits im Mai den Verdacht auf “Unregelmäßigkeiten” in sechs Bezirken bei der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft angezeigt. Diese Anzeigen wurden nun ausgeweitet auf “alle Bezirke, die in der Anfechtung der FPÖ genannt werden”, so Robert Stein, Leiter der Bundeswahlbehörde.

Konkret zu den Anzeigen äußerte er sich nicht, die weiteren Schritte würden nun der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft obliegen.

>> Alle Infos zur Bundespräsidentenwahl auf einen Blick

(APA/Red)

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