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Verordnung für Lockerung der Maskenpflicht erwartet

Verordnung zur Lockerung der Maskenpflicht am Montag erwartet.
Verordnung zur Lockerung der Maskenpflicht am Montag erwartet. ©APA
Ab 1. Juni fällt die FFP2-Maskenpflicht in Österreich vorübergehend. Die derzeit noch im lebensnotwendigen Handel und in Öffis geltende Maskenpflicht wird für vorerst drei Monate ausgesetzt.

Die dafür notwendige Verordnung soll am Montag im Laufe des Tages erlassen werden, hieß es auf APA-Anfrage im Gesundheitsministerium. Wien bleibt strenger, etwa bei der Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln.

FFP2-Maskenpflicht fällt ab 1. Juni: Verordnung erwartet

Seit dem letzten großen Lockerungsschritt Mitte April galt die FFP2-Pflicht - zum Schutz vulnerabler Personen - noch in geschlossenen Räumen von Krankenanstalten und Heimen, Öffis und Taxis, im Kundenbereich des lebensnotwendigen Handels, im Parteienverkehr der Verwaltungsbehörden und in Einrichtungen zur Religionsausübung außerhalb von Messen. Vergangene Woche teilte die Bundesregierung nun mit, dass diese ab 1. Juni für vorerst drei Monate "vorläufig pausieren" wird. Nur in vulnerablen Settings wie Spitälern und Alten- und Pflegeheimen bleibt sie aufrecht.

Wiedereinführung im Herbst möglich

Eine Wiedereinführung bei steigenden Corona-Fallzahlen sei möglich, die Wiedereinführung ab Herbst wahrscheinlich, heißt es im Gesundheitsministerium. Die Bundeshauptstadt Wien geht weiter ihren eigenen Weg und behält die Maskenpflicht zumindest in öffentlichen Verkehrsmitteln, Arztpraxen und Apotheken bei. Regeln will sie dies in einer eigenen Verordnung, die ebenfalls noch ihrer Erlassung harrt. Reisende in die Bundeshauptstadt werden dann beim Passieren der Wiener Stadtgrenze die Maske wieder aufsetzen müssen.

Corona-Impfpflicht bleibt ausgesetzt

Über den Sommer weiter ausgesetzt bleibt bundesweit die Corona-Impfpflicht. Eigentlich hätte bei Verstößen gegen die Pflicht ab Mitte März gestraft werden sollen, auf Empfehlung der Experten-Kommission war die Impfpflicht jedoch bis vorerst 1. Juni ausgesetzt. Nun wird diese Regelung nach einer weitere Empfehlung der Experten über den Sommer (ebenfalls für drei Monate) verlängert.

(APA/Red)

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