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Verlängerung der Coronahilfen auf dem Weg - keine Umsatzsteuer für Covid-Tests und -Impfungen

Für Coronavirus-Tests und -Impfungen wird die Umsatzsteuer auf 0 Prozent gesenkt.
Für Coronavirus-Tests und -Impfungen wird die Umsatzsteuer auf 0 Prozent gesenkt. ©AP (Sujet)
Am Samstag wurde von Finanzminister Gernot Blümel und Tourismusministerin Elisabeth Köstinger (beide ÖVP) betont, dass die Coronahilfen der Umsatzsteuersenkung, des Haftungspakets und der Steuerstundungen verlängert werden. Bisher nicht bekannt war, dass die Umsatzsteuer für Coronavirus-Tests und -Impfungen gestrichen, also auf 0 Prozent gesenkt wird. Am Freitag wurden die dafür notwendigen Anträge in der Nationalratssitzung eingebracht.

Die Ermäßigung der Umsatzsteuer von 5 Prozent in der Gastronomie, Hotellerie und Kultur wird bis 31. Dezember kommenden Jahres verlängert. Zudem sollen bis Ende 2021 alle Speisen und Getränke in der Gastronomie diesem begünstigten Steuersatz von 5 Prozent unterliegen. Insgesamt würden Kultur und Tourismus um rund 1,5 Mrd. Euro entlastet, es gehe darum Insolvenzen zu vermeiden.

Finanzhilfen in Coronakrise werden verlängert

Von 15. Jänner auf 31. März 2021 verlängert und neu gewährt werden sollen bestehende Abgabenstundungen. Im selben Zeitraum sollen auch keine Stundungszinsen und Säumniszuschläge festgesetzt werden.

Bis Ende März verlängert werden sollen auch die Steuerbegünstigungen für Arbeitnehmer trotz Kurzarbeit, Telearbeit oder Quarantäne. So soll die Pendlerpauschale auch trotz allem voll gewährt werden. Selbiges gilt für Zulagen wie etwa Erschwernis und Gefahr.

Auch im Kalenderjahr 2021 soll für Zeiten der Kurzarbeit bei der Berechnung des Jahressechstels ein pauschaler Zuschlag von 15 Prozent berücksichtigt werden. Die Kurzarbeit wirkt sich auf die Berechnung des sogenannten Jahressechstels bei der Einkommenssteuerberechnung aus. Mit der Verlängerung der begünstigten Besteuerung soll verhindert werden, dass jener Teil des Weihnachtsgeldes, der über dem (aufgrund der Kurzarbeit) niedrigeren Jahressechstel liegt, nach Tarif versteuert werden muss. Mit einer Besteuerung von 6 Prozent im kommenden Jahr wird abgewandt, das laufende Gehälter sinken.

Keine Umsatzsteuer für Coronavirus-Tests und -Impfungen

Bei der USt-Senkung für Coronatests und -Impfungen sind die Lieferung, der innergemeinschaftliche Erwerb und die Einfuhr von COVID-19-In-vitro-Diagnostika und COVID-19-Impfstoffen, sowie eng mit diesen Diagnostika oder Impfstoffen zusammenhängende sonstige Leistungen sind bis 31. Dezember 2022 umfasst. Dies gilt 20 Tage nach Ermöglichen auf europäischer Ebene, was noch erfolgen muss.

"Allein an Steuerstundungen wurden aktuell 6,4 Milliarden Euro genehmigt. Dieses Geld verbleibt in den Betrieben und erhöht die Liquidität", so Finanzminister Blümel. "Gastronomie, Hotellerie, Reisebüros, Freizeit- und Veranstaltungsbetriebe gehören nach wie vor zu den Hauptbetroffenen der Coronakrise", erinnert Tourismusministerin Köstinger. "Angesichts der anhaltend schwierigen Situation ist es wichtig, dass wir diese Branchen weiterhin unterstützen."

Mehrheit für Wirtschaftsfinanzierung durch Digitalsteuern

Eine Mehrheit der Österreicher ist für die Einführung von Digitalsteuern, um nach der Coronakrise die Unterstützungen für die Wirtschaft zu finanzieren. Laut einer für "profil" durchgeführten Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Unique research befürworten 68 Prozent eine solche Maßnahme. Erbschafts- und Vermögensteuern wollen immerhin 38 Prozent, eine Erhöhung der Mehrwertsteuer nur 17 Prozent.

Lediglich 13 Prozent der Befragten sprechen sich außerdem für Einsparungen bei Sozialleistungen aus, zwölf Prozent für Zurückhaltung bei Gehaltsverhandlungen, sieben Prozent für Zurückhaltung bei Pensionserhöhungen. Befragt wurden von Unique research 504 Personen.

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(APA/Red.)

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