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Vergabe "rechtswidrig": Lifebrain begrüßt Entscheidung zu Schul-PCR-Tests

Der Wiener Labor-Anbieter Lifebrain hatte das Vergabeverfahren nach dem Zuschlag für "Covid Fighters" beeinsprucht - und bekam recht
Der Wiener Labor-Anbieter Lifebrain hatte das Vergabeverfahren nach dem Zuschlag für "Covid Fighters" beeinsprucht - und bekam recht ©APA/HANS PUNZ
Causa "Covid Fighters"-Vergabe: Der Labor-Anbieter Lifebrain begrüßt die jüngst publik gewordene Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zu den Schul-PCR-Test.
Lifebrain beanstandet Ausschreibung
Covid Fighters analysieren Schul-Tests

Konkret ging es um den Direktabruf einer Leistung aus einer Rahmenvereinbarung der Bundesbeschaffung GmbH (BBG) für Tests an 2.900 Schulstandorten in Wien, NÖ und OÖ - den das in NÖ ansässige Unternehmen Artichoce Computing für sich lukrieren konnte. Das System ist auch als "Covid Fighters" bekannt. Die Vergabe wurde als rechtswidrig bewertet.

Lifebrain hatte Einspruch erhoben

Der im Verfahren unterlegene Anbieter Lifebrain (der in Wien die PCR-Tests im Rahmen der Initiative "Alles Gurgelt" abwickelt) hatte gegen die Auftragserteilung Einspruch erhoben - mit Erfolg: Die Republik wurde zu einer Strafzahlung von 500.000 Euro verdonnert. "Das Bundesverwaltungsgericht bestätigt damit vollinhaltlich unsere Einschätzung, dass die Vergabeverfahren für die Schul-PCR-Tests bei weitem nicht korrekt abgelaufen sind. Die aktuell massiv ungenügende Situation bei den Schultests in den Bundesländern hätte leicht vermieden werden können", betonte Lifebrain-Chef Michael Havel am Montag in einer Aussendung. Bereits vor dem Urteil hatten die "Covid Fighters" allerdings den Auftrag an einen anderen Anbieter verloren - dieser kann nun die vereinbarten Testkapazitäten nicht erfüllen.

Für Laboranalysen, der Betrieb von Teststraßen und Screening-Maßnahmen hatte die BBG im Sommer 2021 eine (nach wie vor aufrechte) Rahmenvereinbarung mit mehreren Anbietern (darunter Lifebrain und der Artichoce Computing GmbH) abgeschlossen. Dafür hätten unter anderem Befugnis, technische, finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit sowie die berufliche Zuverlässigkeit der Anbieter nachgewiesen werden müssen, so die BBG in einer Aussendung.

Gericht soll Rahmenvereinbarung nicht beanstandet haben

Diese Rahmenvereinbarung habe das Gericht nicht beanstandet, betonte die BBG. Aufgehoben worden sei ein Abruf daraus, da das Bildungsministerium ein österreichweit einheitliches und auch für Volksschüler leicht bedienbares Testkit haben wollte - aus diesem habe dann ein höherer Preis resultiert. Vermutungen über parteipolitisch motivierte Vergaben weise man zurück.

Urteil macht Hoffnung auf künftigen Qualitätsschub bei den Vergabeverfahren

Es sei zu hoffen, so Havel wiederum, dass das Urteil nun einen Qualitätsschub bei den Vergabeverfahren mit sich bringe. Zahlreiche "Billigstbieter" aus den unterschiedlichen Vergabeverfahren seien österreichweit angesichts der hohen Testzahlen an mangelnder Qualität, unzureichender Versorgungssicherheit oder Personalmangel gescheitert. Auch die Tatsache, dass mehrfach bei Vergabeverfahren die vorgeschriebene Analysezeit von den bundesweit verankerten 24 Stunden auf 14 Stunden reduziert worden sei, habe ausschließlich der Bevorzugung lokaler Anbieter genutzt und keine Auswirkung auf Beschleunigung der Testergebnisse oder deren Analysequalität gehabt.

"Uns wurde bei einigen Auftragsvergaben von der BBG mitgeteilt, dass wir für den Auftrag von vornherein nicht infrage kommen - mit der Begründung, dass andere Labore Analysezeiten von nur 14 Stunden angeboten hätten". In der Praxis hätten diese Labore dann häufig 48 Stunden oder länger gebraucht, berichtete Havel. Die "notwendige Neuausschreibung" müsse nun wesentliche Eckpfeiler wie Kapazität, Qualität und Versorgungssicherheit mitbewerten, forderte er.

Strafzahlung von 500.000 Euro: Forschung profitiert

Von der Strafzahlung von 500.000 Euro profitiert übrigens die heimische Forschung: Laut Bundesvergabegesetz kommen Geldbußen dem Fonds zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung (FWF) zugute - der zufällig in die Zuständigkeit des Bildungsministeriums fällt.

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(APA/Red)

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