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Verfahren gegen 93 Personen nach Neonazi-Razzia

Bei den Verfahren geht es meist um Wiederbetätigung oder unerlaubten Waffenbesitz.
Bei den Verfahren geht es meist um Wiederbetätigung oder unerlaubten Waffenbesitz. ©APA (Sujet)
Im April wurden in ganz Österreich Hausdurchsuchungen in der rechtsradikalen Szene durchgeführt, was für 93 Beschuldigte ein Gerichtsverfahren zur Folge hatte.
Hausdurchsuchungen in ganz Österreich
Aufklärung nach Razzien gefordert

Die Razzia in der rechtsradikalen Szene vergangenen April hatte Verfahren gegen 93 Beschuldigte zur Folge. Das teilte das Justizministerium in Beantwortung einer Anfrage der JETZT-Abgeordneten Alma Zadic mit. Im Wesentlichen geht es um Wiederbetätigung und unerlaubten Waffenbesitz. Weisungen in der Causa werden verneint, "weil das nicht notwendig war".

93 Beschuldigte nach Razzien in Neonazi-Szene

Das Ministerbüro war in die Hausdurchsuchungen nicht involviert, wird betont. So heißt es in dem Schreiben, dass eine Vorabinformation des Kabinetts sowie des damaligen Ministers Josef Moser (ÖVP) nicht stattgefunden habe. Dass extra eine Pressekonferenz zu den Razzien stattgefunden habe, sei Wunsch des Kabinetts von Innenminister Herbert Kickl (FPÖ) gewesen. Moser habe die Auffassung vertreten, dass diese auf Beamtenebene abgehalten werden sollte, weil es sich um Maßnahmen in einem konkreten Ermittlungsverfahren gehandelt habe. Tatsächlich wurde die Presseinformation von den damaligen Generalsekretären Peter Goldgruber (BMI) und Christian Pilnacek (Justizressort) vorgenommen.

Diese Reaktion des Justizministers legt für Zadic den Verdacht nahe, dass es sich nicht um einen üblichen Wunsch Kickls gehandelt habe: "Die Antworten erhärten den Verdacht, dass die Pressekonferenz ein Ablenkungsmanöver von den Verbindungen der Identitären zur FPÖ war." Entsprechende Vermutungen waren schon nach der Razzia geäußert worden, da kurz vor den Hausdurchsuchungen Beziehungen zwischen Freiheitlichen und Identitären öffentlich breit debattiert worden waren.

Relativ vage fällt die Antwort des Justizressorts auf Fragen aus, inwieweit die Staatsanwaltschaft mit speziellen Gruppen extremistische Delikte bekämpft. Verwiesen wird darauf, dass seit 2017 die Möglichkeit der Einrichtung von Sonderreferaten für extremistische Straftaten besteht: "Die Umsetzung derartiger Sonderreferate ist bundesweit großteils erfolgt."

(APA/Red)

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