Neben dem aktuellen Fall, dessentwegen für den Nachhilfelehrer die Handschellen klickten, umfasst die Anklage mehrfache Übergriffe auf eine damals 13-Jährige in den Jahren 2007 und 2008.
Schwerer Missbrauch: Vergewaltigung gleichgesetzt
Der Mann hatte beiden Mädchen Mathematik-Nachhilfe gegeben. Im heurigen Frühjahr vergriff er sich an einer zwölfjährigen Schülerin, wobei es einmal zu einer derart gravierenden Handlung kam, dass die Staatsanwaltschaft diese einer Vergewaltigung gleichsetzt.
Neben der Vergewaltigung wird dem 40-jährigen Nachilfelehrer formal wiederholter sexueller Missbrauch von Unmündigen sowie Missbrauch eines Autoritätsverhältnisses vorgeworfen. Dem Angeklagten drohen bis zu zehn Jahre Haft.
Nachhilfelehrer könnte Einweisung in Anstalt blühen
Darüber hinaus könnte er in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen werden. In einem psychiatrischen Gutachten wird dem Mann eine höhergradige geistige-seelische Abartigkeit bescheinigt.
Zwar liegt nach Ansicht des Sachverständigen keine Zurechnungsunfähigkeit vor, doch bescheinigt er dem 40-Jährigen eine Persönlichkeitsstruktur, die befürchten lässt, dass er ohne entsprechende Behandlung bzw. therapeutische Begleitmaßnahmen ähnlich gelagerte Straftaten setzen könnte.
Noch kein Verhandlungstermin
Die Staatsanwaltschaft wird daher zusätzlich zu einem Schuldspruch die Unterbringung des 40-Jährigen im Maßnahmevollzug beantragen. Dort könnte er nach Verbüßung der über ihn verhängten Strafe weiter zeitlich unbefristet angehalten wird, falls Experten zum Schluss kommen, dass von ihm nach wie vor eine Gefahr für Minderjährige ausgeht.
Wann gegen den Nachhilfelehrer mit einer offenkundigen Vorliebe für kleine Mädchen verhandelt wird, steht noch nicht fest. Offiziellen Prozesstermin gibt es noch keinen.
(apa/red)