Das geht aus den Verordnungen der Bezirkshauptmannschaften Bregenz und Bludenz hervor, die der APA vorliegen. Bei Uneinbringlichkeit der Geldstrafe droht eine Freiheitsstrafe bis zu vier Wochen, heißt es in den Schreiben.
In den Verordnungen - für Lech und Stuben als Ortsteil von Klösterle ist die Bezirkshauptmannschaft Bludenz zuständig, für Warth und Schröcken die Bezirkshauptmannschaft Bregenz - wird ausdrücklich "die Zu- und Abfahrt in diese Ortschaften verboten". Als Grundlage dafür wird das Epidemiegesetz herangezogen. Es handle sich dabei um eine "Maßnahme zum Schutz vor der Weiterverbreitung des Corona-Virus".
Ausnahmen
Vom Verbot ausgenommen sind Fahrten der Blaulichtorganisationen sowie allgemeine Versorgungsfahrten durch Zulieferer etwa für Lebensmittel. Auch Fahrten zur Erbringung von Dienstleistungen, etwa der Müllabfuhr, oder zur Instandsetzung von öffentlicher Infrastruktur wie Strom- und Wasserversorgung sind möglich. Selbstverständlich gilt das Verbot auch nicht für notwendige Fahrten im Bereich der Alten- und Krankenpflege.
Keine Ausgangssperre
Wie Landeshauptmann Markus Wallner (ÖVP) bereits zu Mittag klarstellte, besteht für die Bewohner der isolierten Arlbergregion keine Ausgangssperre. In der jeweiligen Ortschaft bzw. zwischen den Ortschaften dürfen sich die Bürger frei bewegen. Wallner appellierte aber an die Arlberger, zu Hause zu bleiben, außer es handle es sich um Nachbarschaftshilfe.
(APA)