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Verbesserungsbedarf bei 3G am Arbeitsplatz

Seit 15. November gilt 3G am Arbeitsplatz ohne Ausnahme.
Seit 15. November gilt 3G am Arbeitsplatz ohne Ausnahme. ©APA/HANS KLAUS TECHT
Sozialpartner sehen noch Verbesserungsbedarf bei der 3G-Regel am Arbeitsplatz. Besonders das PCR-Test-Angebot muss laut Gewerkschaft aufgebaut werden.

Die Sozialpartner wünschen sich von der türkis-grünen Regierung noch einige Verbesserungen bei der 3G-Regel (geimpft, genesen, getestet) am Arbeitsplatz. Seit 15. November gilt die Regelung ohne Ausnahme. Außerhalb von Wien gab es teilweise Probleme mit der Corona-Testinfrastruktur. Die Gewerkschaft fordert einen Ausbau der PCR-Testmöglichkeiten, die Wirtschaftskammer drängt auf rechtliche Klarstellungen.

Von 1. bis 14. November durfte bei 3G am Arbeitsplatz und dem Fehlen eines 3G-Nachweises noch eine FFP2-Maske getragen werden. Als Testnachweis gilt bei 3G derzeit ein negativer PCR- oder Antigentest. Strenger als 3G sind einige Bereiche, nämlich Gesundheitswesen, Behindertenbetreuung, Altenpflege und die Nachtgastronomie geregelt: Dort gilt 2,5G - also geimpft, genesen oder PCR-Test.

PCR-Test-Situation wird nur langsam besser

"Die Situation mit den PCR-Tests scheint sich nur sehr langsam zu bessern. Wir hören immer noch aus den Bundesländern, dass das Angebot nicht passt", hieß es vom Gewerkschaftsbund (ÖGB) zur APA. Viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer müssten weit fahren müssen, um überhaupt Tests machen zu können und dann auch sehr lange auf die Auswertungen warten. Das Test-Angebot müsse "endlich so ausgebaut werden", dass die Beschäftigten "nicht die Leidtragenden" seien, fordert die Gewerkschaft.

Die Kontrolle der 3G-Regel am Arbeitsplatz bringt laut Wirtschaftskammer (WKÖ) für viele Betriebe "einen organisatorischen Aufwand". In einigen Bereichen wären für die praktische Umsetzung auch noch rechtliche Klarstellungen wünschenswert, zum Beispiel die Definition, wann genau Personenkontakt vorliege, hieß es zur APA. Zusätzlich würden Sonderregelungen in einzelnen Bundesländern - zum Beispiel die PCR-Testgültigkeit in Wien von nur 48 Stunden - den Überblick erschweren.

Auch Testverweigerer in Unternehmen

Als großes Problem rund um 3G am Arbeitsplatz sieht die WKÖ, dass es keine explizite Erlaubnis zur Speicherung des 3G-Status, weder durch das Covid-19-Maßnahmen-Gesetz, noch durch die Covid-19-Notmaßnahmen-Verordnung gebe. Dies erschwere Kontrollen und stoße auf Unverständnis bei geimpften Arbeitnehmern, die weiterhin kontrolliert werden müssen. Die Wirtschaftskammer wünscht sich von der Regierung "eine ausdrückliche Erlaubnis" zur Speicherung des 3G-Status - zum Beispiel bei Geimpften für die Dauer der Gültigkeit des Grünen Passes bzw. beim Antigentest für 48 Stunden. Dies würde laut WKÖ in vielen Betrieben die Umsetzung der 3G-Regel erleichtern.

Manche Unternehmen müssen sich auch mit Impfgegnern und Testverweigerern in der eigenen Belegschaft beschäftigen. "Natürlich gibt es auch immer wieder Probleme mit Arbeitnehmern, die den 3G-Status nicht erfüllen oder nicht offenlegen wollen", hieß es von der Wirtschaftskammer. Freistellen ohne Entgeltfortzahlung oder Beendigung des Arbeitsverhältnisses sei für die meisten Betriebe "keine Lösung, da (Schlüssel-)Personal dringend gebraucht" werde.

(APA/red)

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