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Verbände arbeiten an Richtlinien für Breitensport

Derzeit werden Kritierien für den Breitensport fixiert.
Derzeit werden Kritierien für den Breitensport fixiert. ©pixabay.com (Symbolbild)
Für den 1. Mai wurde der Neustart für den Breitensport in Österreich angekündigt. Derzeit fixieren Fachverbände Richtlinien für viele Outdoor-Freizeitsportler.
Diverse Sportstätten öffnen mit 1. Mai

Auf Basis der hierzu noch nicht veröffentlichen Verordnung der Bundesregierung und der Verbandsvorgaben sollen ab Ende nächster Woche viele Outdoor-Freizeitsportler unter Einhaltung von Abstands- und Hygieneregeln wieder ihren Hobbys nachgehen können.

Ab 1. Mai: Freiluftsportarten ohne Körperkontakt wieder erlaubt

Die Aufhebung der seit mehr als einem Monat geltenden Betretungsverbote für Trainingsstätten aufgrund der Corona-Pandemie wird aber auf Freiluft-Sportarten ohne Körperkontakt wie Tennis, Golf, Reiten und Leichtathletik beschränkt sein. Sportminister Werner Kogler kündigte in der Vorwoche an, dass Mannschafts-, Indoor- und Kampfsportarten noch länger warten müssen. Das Sportministerium schreibt hierzu auf seiner Webseite von einer Beibehaltung von "wohl noch bis in den Herbst".

Auch Abhaltung von Sportkursen wieder möglich

Bereits ab 1. Mai fällt hingegen die bisher geltende Empfehlung zur zeitlichen Beschränkung von Outdoor-Sport wie Radfahren oder Laufen. Dementsprechend steht ausgiebigeren Touren unter Einhaltung der Sicherheitsabstände nichts mehr im Wege. Ebenfalls möglich ist auch die Abhaltung von Sportkursen wie z.B. Yoga im Freien.

Der Betrieb von Freiluft-Sportstätten und -Trainingsanlagen wie Golf- und Tennisplätzen sowie Leichtathletik-, Pferde- und Flug- und Schießsportanlagen soll ab 1. Mai wieder anlaufen. Hierbei seien die Fachverbände gefordert, Hygieneregeln festzulegen, um jedes Ansteckungsrisiko zu minimieren, so das Sportministerium.

Fachverbände fixieren derzeit Kriterien

Die angesprochenen Verbände arbeiten derzeit an der Festlegung ihrer Kriterien, die sie dem Ministerium bis Mittwoch übermitteln wollen. Im Tennisverband, dessen über 170.000 Mitglieder aus 1.600 Vereinen auf landesweit 6.570 Plätzen spielen, hat man schon länger einen Zehnpunkte-Katalog ausgearbeitet. Dieser sieht u.a. Desinfektionsmittelspender auf allen Anlagen, das Verbot von Doppel-Partien und Handshakes vor. Auch die Markierung der eigenen Bälle ist angedacht.

Grundlage der Umsetzung ist für alle Verbände die angekündigte Verordnung der Regierung, mit der bis spätestens Anfang nächster Woche gerechnet wird. "Wir sind dabei, unsere Richtlinien zu verschriftlichen, davor muss es aber allgemeine Regelungen geben, die alle Sportarten betreffen", betonte Helmut Baudis, der Generalsekretär des Österreichischen Leichtathletik-Verbandes. Je früher die Verordnung komme, desto besser könne man sich auf den Neustart vorbereiten. "Was wir unabhängig davon machen können, ist, Spielregeln für das Training festzulegen", sagte Baudis bezüglich des eigenen Regelwerks und nannte neben den ohnehin gültigen Hygiene- und Abstandsregeln das Desinfizieren von Sportgeräten und das Freihalten von Bahnen im Sprintbereich. Nicht möglich werde hingegen weiterhin Laufgruppentraining sein, so Baudis, der Richtlinien für die 30.000 ÖLV-Mitglieder und 425 Vereine bis hin zu Details der diversen Disziplinen ankündigte.

Wiedereröffnung der Sportstätten vielerorts nur schrittweise

Die Wiedereröffnung werde vielerorts aber nur schrittweise erfolgen, ist er überzeugt. "Wir freuen uns natürlich, dass wir da dabei sind, aber es wird nur langsam anlaufen können, und das ist auch sinnvoll so. Man darf nicht glauben, dass ab 1. Mai jeder wieder trainieren wird können", meinte Baudis und sprach nötige Zutrittsregelungen und Hygienevorkehrungen an. Eine Schlüsselrolle bei der Umsetzung komme den Sportstättenbetreibern zu. "Sie müssen die Einteilung auf ihren Anlagen sicherstellen."

Im Golf ist die Einteilung von Platzbelegungen mittels der gängigen Online-Reservierungstools wie im Tennis einfacher. "Damit haben wir die Möglichkeit, die Anzahl der Menschen auf den Anlagen sinnvoll zu begrenzen. Ohne vorherige Reservierung und Bestätigung wird kein Besuch erlaubt sein", erklärte Robert Fiegl, der Generalsekretär des Golfverbandes.

Verordnung der Regierung noch ausständig

Auch Fiegl wartet schon sehnsüchtig auf die angekündigte Verordnung. Abgesehen von der strikten Einhaltung der behördlichen Vorgaben werde man jedenfalls Richtlinien und Empfehlungen für alle Golf-Plätze festschreiben. "Es wird ein Handout für jeden Golfer geben, wir werden das natürlich auch veröffentlichen und den Clubs zur Verfügung stellen", sagte Fiegl. So soll es beispielsweise eine Maskenpflicht in den Club-Räumlichkeiten, genügend Abstand zwischen den Flights und verstärkte Platzaufsicht zur Überwachung der Maßnahmen gelten. Jedes einzelne Detail könne aber natürlich nicht geregelt werden, ergänzte Fiegl mit dem Hinweis auf den viel zitierten Hausverstand.

Die Wiedereröffnung vieler Sportstätten bewertete er uneingeschränkt positiv, die finanziellen Sorgen vieler Sportvereine seien durch die dann achtwöchige Schließung aber unverändert, betonte er in seiner Funktion als Präsidiumsmitglied von Sport Austria. "Dass wir öffnen dürfen, ist schön, es regelt aber keines der Probleme, die viele Leute haben", meinte Fiegl und sprach das weiterhin fehlende Sport-Hilfspaket an, das die Regierung schon vor längerer Zeit angekündigt hatte.

(APA/Red)

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