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Veranstalter lehnen Novelle der Corona-Gesetze ab

Aktuell sei keine Planung von Veranstaltungen für die erste Jahreshälfte 2021 möglich.
Aktuell sei keine Planung von Veranstaltungen für die erste Jahreshälfte 2021 möglich. ©pixabay.com (Sujet)
Der kurzfristig verschickte Entwurf zur Novellen des Epidemiegesetzes und des Covid-19-Maßnahmengesetzes wird auch in der Veranstaltungsbranche kritisch gesehen.
NEOS verlangen Rücknahme der Novelle
Weiter Kritik an verschärften Gesetzen
Inhalte der Gesetzesnovelle

"Die Unsicherheit bei Auftraggebern sowie bei Besuchern von Events ist einfach zu groß. Viele Unternehmer denken bereits die Flucht in die Insolvenz an. Die Zahlen der Entwicklung im Bereich COVID-19 Erkrankungen zeigen leider wieder in die falsche Richtung", konstatiert Erik Kastner, Gründer des Austria Event Pools.

Veranstaltungsbranche sieht Gesetzesentwürfe kritisch

Der Austria Event Pool (AEP) wurde im Mai 2020 als interdisziplinäres Sprachrohr für die gesamte Veranstaltungsbranche gegründet und hat ein "Zukunftsszenario" entwickelt. Die zurzeit von der Politik gesetzten Maßnahmen griffen jedoch viel zu kurz und könnten die Eventbranche nicht retten, kritisiert Kastner heute in einer Aussendung: "Die Ausfälle sind zu groß und die Möglichkeit rasch wieder in die Gänge zu kommen sehr, sehr gering. Wir können organisieren und veranstalten - nur bleiben die Besucher aus! Ein Verharren in der Vogel-Strauß-Politik kann nicht die Zukunft sein."

Aktuell sei keine Planung von Veranstaltungen für die erste Jahreshälfte 2021 möglich. Wer gewerbsmäßig Veranstaltungen organisiert und eine Untersagung gemäß Epidemiegesetz missachtet, soll künftig gemäß der Gesetzesvorlage mit einer Geldstrafe von bis zu 30.000 Euro bestraft werden, die Strafen für Teilnehmer an verbotenen Events betragen bis zu 1.450 Euro, zitiert Kastner aus den Entwürfen, in denen künftig bereits die Zusammenkunft von vier Personen als Veranstaltung definiert wird.

(APA/Red)

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