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Veranstalter: Anträge für "Schutzschirm II" möglich

Der "Schutzschirm II" wurde aufgestockt.
Der "Schutzschirm II" wurde aufgestockt. ©pixabay.com
Ab sofort können Anträge für den erhöhten Veranstalterschutzschirm gestellt werden. Die Förderhöhe wurde von 2 Mio. Euro auf 10 Mio. Euro pro Veranstalter erhöht.

Um der Eventbranche in Coronazeiten mehr Planungssicherheit zu ermöglichen, hat die Regierung vergangenen Herbst einen "Veranstalterschutzschirm" mit einem Volumen von 300 Mio. Euro ins Leben gerufen. Die Fördersumme pro Veranstalter wurde kürzlich von 2 auf 10 Mio. Euro erhöht, Antrage dafür sind ab sofort möglich, wie Tourismusministerin Elisabeth Köstinger (ÖVP) am Dienstag per Aussendung bekannt gab.

Anträge für "Schutzschirm II" bis Ende Oktober 2021

Der weiterentwickelte "Schutzschirm II" kann - wie auch die erste Version - bei der Österreichischen Hotel- und Tourismusbank (ÖHT) beantragt werden. Anträge sind bis Ende Oktober 2021 für Veranstaltungen bis Ende 2022 möglich. "Mit unserem Schutzschirm geben wir Veranstaltern die Sicherheit, dass nicht stornierbare Kosten ersetzt werden, falls ein Event coronabedingt abgesagt oder eingeschränkt werden muss. Indem wir die Veranstaltungsbranche unterstützen, helfen wir der gesamten Wertschöpfungskette. Von der Technik über Caterer bis zu Moderatoren, Security, Künstlern wie auch Hotellerie und Reiseveranstalter - sie alle sind mit der Veranstaltungsbranche in Österreich verbunden", unterstrich die Ressortchefin.

(APA/red)

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