Das Urteil gegen einen 19-jährigen Oberösterreicher, der im Landesgericht Linz vergangene Woche wegen Körperverletzung mit tödlichem Ausgang zwei Jahre unbedingte Haft ausfasste, ist rechtskräftig.
Das teilte Mediensprecher Rainer Nimmervoll auf APA-Anfrage am Dienstag mit. Zudem wurde der Bursch vom Schöffengericht wegen versuchter Anstiftung zu falscher Zeugenaussage und zweier Körperverletzungen an seinen beiden Cousins im Jahr 2010 schuldig gesprochen.
Von Körperverletzung 2009 freigesprochen
Im Fall einer weiteren Körperverletzung im Jahr 2009 an einem anderen Jugendlichen sah das Gericht die Schuld des 19-Jährigen nicht erwiesen und sprach ihn frei. Die seit April bereits verbüßte Untersuchungshaft wird ihm angerechnet.
Der Beschuldigte hat einem 17-Jährigen im März 2012 zwei Faustschläge verpasst, die zwei Wochen später zu dessen Tod führten. Er schlug zudem seinen Freunden eine falsche Aussage vor, die ihm ein Motiv für die Attacke liefern sollte. (APA)