AA

Urteil im Ewald Stadler-Prozess um Paintball-Affäre: 14 Monate bedingt

Stadler beim Prozess in Wien
Stadler beim Prozess in Wien ©APA
Im Nötigungs-Prozess im Zusammenhang mit den sogenannten "Wehrsport"-Fotos von FP-Chef Heinz-Christian Strache ist Ewald Stadler wegen Nötigung und falscher Zeugenaussage am Mittwochabend zu einer Haftstrafe von 14 Monaten verurteilt worden. Diese wird auf eine Probezeit von drei Jahren bedingt nachgesehen.
Keine weiteren Zeugen
Prozess: "Gefährliche Drohung"
Diskussion um Zeugenladung
Beim Stadler-Prozess
Gudenus belastet Stadler
Anklage wegen Nötigung
Straches "Jugendsünden"

Der ins Jahr 2006 zurück reichende Machtkampf innerhalb der FPÖ zwischen Ewald Stadler und Heinz-Christian Strache hat am Mittwoch eine Verurteilung Stadlers wegen schwerer Nötigung nach sich gezogen. Laut Urteil habe Stadler den FPÖ-Chef dazu genötigt, der von ihm geleiteten Freiheitliche Akademie weiterhin Fördergelder zuzuerkennen. Dafür erhielt er (nicht rechtskräftig) 14 Monate bedingte Haft.

Stadler-Prozess: Auch Mitangeklagter “schuldig”

Auch der Zweitangeklagte Robert Stelzl – ein Mitarbeiter Stadlers – wurde verurteilt, und zwar zu neun Monaten bedingter Haft. In beiden Fällen gilt eine Probezeit von drei Jahren. Staatsanwältin Stefanie Schön gab am Schluss des Prozesses im Wiener Straflandesgericht keine Erklärung ab. Stadler meldete umgehend volle Berufung an, Stelzl erbat sich drei Tage Bedenkzeit.Das Urteil ist also noch nicht rechtskräftig.

Gericht sah Treffen Stadler/Gudenus als erwiesen

Richterin Andrea Philipp sah es als erwiesen an, dass Stadler und Stelzl am 22. Dezember 2006 mit dem nunmehrigen FPÖ-Vizeobmann Johann Gudenus in Wien zusammengetroffen waren und dabei mit der Veröffentlichung von inkriminierenden Fotos den Tatbestand der schweren Nötigung erfüllt hätten, wie sie in ihrer Urteilsbegründung ausführte. Sie schenkte damit der Aussage von Gudenus Glauben, der berichtet hatte, die beiden Angeklagten auf Drängen Stadlers an jenem Tag zu Mittag in einem China-Restaurant in Wien getroffen zu haben.

Dabei hätte Stadler laut Gudenus die “Wehrsport”-Bilder von Strache in Militäruniform vorgelegt (Strache hatte diese dann im Jänner 2007 öffentlich bekannt gewordenen Fotos mit “Paintball-” bzw. “Gotcha-“Spielen erklärt). Die Angeklagten hätten Gudenus gegenüber die unmissverständlichen Aufforderung mit auf den Weg gegeben, er möge Strache dazu bringen, die Förderwürdigkeit der Freiheitlichen Akademie (deren Präsident Stadler damals war) noch am selben Tag öffentlich via Aussendung über APA-OTS zu bekunden. Außerdem hätten die Angeklagten verlangt, bis zum 23. Dezember im zuständigen Bundeskanzleramt die Fördermittel für die “alte” Akademie zu beantragen.

Konflikt um FPÖ-Bildungsinstitut

Hintergrund des Konfliktes war, dass die FPÖ-Spitze rund um Strache Ende 2006 die Gründung eines neuen Freiheitlichen Bildungsinstituts eingeleitet hatte. Damit habe man der alten Akademie quasi den “Lebensnerv” abschneiden wollen, da Stadler die Einrichtung für seine privaten Zwecke habe nutzen wollen, wie etwa der FPÖ-Finanzreferent Eduard Schock vor Gericht ausgesagt hatte.

Stadler hingegen sah den Konflikt vor allem in finanziellen Forderungen der Partei gegenüber der Akademie begründet. Diese habe er als Präsident ablehnen müssen, da das Verlangen der Partei “längst über dem Gesetz” gestanden sei – so habe es etwa das Verlangen gegeben, Personal über die Akademie zu finanzieren.

Aus der Urteilsbegründung

Außerdem hätten die Angeklagten verlangt, bis zum 23. Dezember im zuständigen Bundeskanzleramt die Fördermittel für die “alte” Akademie zu beantragen. Die FPÖ-Spitze hatte damals ja bereits die Gründung eines neuen Freiheitlichen Bildungsinstituts eingeleitet gehabt.

Philipp erklärte in ihrer Urteilsbegründung außerdem, dass “mit Sicherheit angenommen werden kann”, dass sich die Fotos schon vor Weihnachten in Stadlers Besitz befanden. Genau diesen Punkt hatte der langjährige FPÖ-Politiker, der zuletzt für das BZÖ und dann parteilos im EU-Parlament saß, bestritten. Außerdem sei er bei dem Treffen mit Gudenus nicht dabei gewesen – dieses hätte nur zwischen Stelzl und Gudenus stattgefunden, und dieser habe laut Aussage von Verteidiger Gernot Steier dabei lediglich die Wogen glätten wollen.

Stadler bestritt Motiv bei Prozess

Während des Prozesses war Stadler bemüht, stets ein mögliches Motiv in Abrede zu stellen. Mit der Veröffentlichung der Fotos hätte er “gar nichts zu gewinnen gehabt”, sagte er. “Hätte ich tatsächlich einen Machtkampf gewinnen wollen, dann hätte ich mit diesen Fotos ganz was anderes gemacht.”

Verteidiger Steier hatte vor der Urteilsverkündung Freisprüche gefordert. Abgesehen davon, dass die Sache sich nicht wie behauptet zugetragen hätte, wären die Fotos gar nicht zur Nötigung geeignet gewesen. Denn schwere Nötigung setze die Drohung der Zerstörung der gesellschaftlichen Stellung oder der wirtschaftlichen Existenz voraus. Und für einen Zahntechniker habe es “überhaupt nichts zu sagen, ob er in seiner Jugend ein Neonazi war oder nicht, oder ob er an Wehrsportübungen teilgenommen hat”.

Vernichtung der wirtschaftlichen Stellung

Denn es sei nicht die Vernichtung der wirtschaftlichen Stellung, wenn jemand als Parteiobmann abdanken muss und “seiner erlernten Tätigkeit nachkommen muss wie vorher”, so Steier. Auch hätte eine Veröffentlichung nicht Straches gesellschaftliche Stellung betroffen, da sich dieser bewusst nicht vom rechten Rand abgrenze – diese sei vielmehr seine Welt.

Staatsanwältin Schön sah sehr wohl ein Motiv – und zwar im “Verlust der Macht” aufgrund der Neugründung des Bildungsinstituts. Auch schenkte sie den Angaben von Stadlers Gattin wenig Glauben. Diese hatte behauptet, mit dem Angeklagten am 22. Dezember tagsüber Weihnachtseinkäufe – und zwar nicht in Wien – getätigt zu haben. Die strafrechtlichen Taten hätten Stadler und sein Mitarbeiter zur Durchsetzung ihrer “parteipolitischen Interessen” gesetzt, so ihre Einschätzung.

Belastet von Strache und Kickl

Belastet wurde Stadler während des Prozesses nicht nur von Gudenus, sondern u.a. auch von Strache und FPÖ-Generalsekretär Herbert Kickl. Beide berichteten darüber, dass Gudenus ihnen gegenüber von den Forderungen Stadlers berichtet habe. Strache sagte darüber hinaus, Stadler habe ihm gegenüber bereits vor dem 22. Dezember “Andeutungen” gemacht, er hätte etwas gegen ihn in der Hand.

Dabei hatte die FPÖ den Sachverhalt gar nicht zur Anzeige gebracht: Die Staatsanwaltschaft wurde vielmehr tätig, nachdem der Leiter der Oberstaatsanwaltschaft, Werner Pleischl, ein Buch über Strache aus dem Jahr 2009, in dem die Nötigungs-Vorwürfen nachzulesen sind, der Staatsanwaltschaft Wien zur Ansicht übermittelt hatte. Stadler hatte dies im März als “Akt der Vergeltung” bezeichnet – und zwar für seine kritische Befragung Pleischls im Justiz-Untersuchungsausschuss 2009. Pleischl hatte dies zurückgewiesen.

Mildernde Umstände für Stadler

Der Strafrahmen für schwere Nötigung liegt zwischen sechs Monaten und fünf Jahren, als mildernd wertete die Richterin bei Stadler das lange Zurückliegen der Tat. Stadler wurde in dem Verfahren neben der schweren Nötigung auch der falschen Beweisaussage in einem vorangegangenen Medienprozess für schuldig erkannt, was ebenfalls in Urteil mit einfloss.

(apa/red)

  • VIENNA.AT
  • Wien
  • Urteil im Ewald Stadler-Prozess um Paintball-Affäre: 14 Monate bedingt
  • Kommentare
    Kommentare
    Grund der Meldung
    • Werbung
    • Verstoß gegen Nutzungsbedingungen
    • Persönliche Daten veröffentlicht
    Noch 1000 Zeichen