AA

Stadler-Prozess: Keine weiteren Zeugenladungen vor Gericht

Im Stadler-Prozess wird ein baldiges Urteil erwartet.
Im Stadler-Prozess wird ein baldiges Urteil erwartet. ©APA
Am Mittwochnachmittag wurden im laufenden Nötigungs-Prozess gegen Ewald Stadler die von der Verteidigung beantragte weitere Zeugenladung sowie die Beibringung weiterer Beweismittel abgelehnt. Das Urteil scheint somit noch am Mittwoch möglich.
Prozess: "Gefährliche Drohung"
Diskussion um Zeugenladung
Beim Stadler-Prozess
Gudenus belastet Stadler
Anklage wegen Nötigung
Straches "Jugendsünden"

Ewald Stadler hatte bei seiner neuerlichen Beschuldigten-Einvernahme noch einmal versucht, das Gericht davon zu überzeugen, dass er für eine Nötigung Heinz-Christian Straches kein Motiv gehabt hätte.

Richterin Andrea Philipp erklärte nach der neuerlichen Beschuldigten-Einvernahme sowie des Zweitangeklagten Robert Stelzl, sämtliche von der Verteidigung zuvor eingebrachten Anträge werden zurückgewiesen. Damit scheint ein Urteil noch am Mittwoch möglich, am Nachmittag nahm Philipp die Verlesung des Aktes auf.

Gericht weist weitere Zeugenladungen ab

Stadler erörterte zuvor bei seiner Einvernahme, dass er keinerlei finanziellen Vorteile aus seiner Tätigkeit als Präsident der Freiheitlichen Akademie gehabt habe, auch eine allfällige Übernahme des neuen Freiheitlichen Bildungsinstituts hätte ihm finanziell nichts gebracht.

Weiters betonte der scheidende EU-Parlamentarier, dass er bereits am 28. November 2006 mit FP-Chef Strache über die “laufenden Gerüchte” über Fotos gesprochen habe. Er habe von ihm “Aufklärung verlangt, was es mit den im Raum stehenden Gerüchten über seine rechtsextreme Vergangenheit tatsächlich auf sich hat”, so Stadler. Strache habe gesagt, das sei “alles lächerlich und ein Blödsinn”, vor allem konfrontiert mit angeblichen Fotos an zwei Orten in Kärnten.

Stadler weist Nötigungs-Vorwurf zurück

“Daher ist es skurril anzunehmen, dass ich einen Monat später, mit einer Angelegenheit, die genau mit diesen beiden Orten zu tun hat, dass ich damit glauben hätte sollen, den Herrn Strache zu irgendetwas nötigen zu können. Weil er hat es bereits Ende November abgetan.”

Gleichzeitig betonte Stadler, dass er an niemanden außer FPÖ-“Bürgeranwalt” Hilmar Kabas die ihm zugespielten Fotos weitergegeben habe. Erst in einem späteren Medienprozess habe er dann dem Gericht die Fotos hingelegt. “Ich habe das nie vorher jemanden gezeigt oder gegeben. Ausschließlich dem Kabas.”

Urteil im Prozess noch am Mittwoch möglich

Darüber hinaus betonte der Angeklagte, dass es der FPÖ stets nur um die Gelder der Akademie gegangen sei – und zwar seien die Forderungen der Parteiförderung “längst über dem Gesetz” gewesen, so habe es etwa das Verlangen gegeben, Personal über die Akademie zu finanzieren.

Er habe bereits am 19. Dezember 2006 davon erfahren, dass das neue Bildungsinstitut bereits gegründet worden war, daher habe er keinen Grund mehr gehabt, “dem Herren Gudenus in irgendeiner Form zu trauen.” Darin sah Stadler die Behauptung, er habe sich am 22. Dezember mit Gudenus getroffen, auch ab absurdum geführt: “Ich hätte Null Vertrauen in Gudenus haben können, mit dem noch irgendetwas zu machen.”

Und noch vor dem angeblichen Treffen mit Gudenus am 22. Dezember 2006, bei dem Stadler laut Gudenus mit der Veröffentlichung der Fotos gedroht haben soll, sollten nicht seine Forderungen hinsichtlich der Akademie erfüllt werden, hätte er – Stadler – mit der Abwicklung der Akademie begonnen, indem er etwa die Mitarbeiter informiert habe, dass die Akademie nicht mehr weiter bestehen werde.

Und am 22. Dezember selbst habe Strache ihm dann per Boten mitgeteilt, dass die Entscheidung hinsichtlich der Akademie gefallen sei. Ab dem Moment habe dann für Strache klar sein müssen, dass es nun zum innerparteilichen Konflikt kommen müsse. “Ab dem Tag musste er mich aus der Partei hinausdrängen.” Danach habe Strache versucht, ihn in der Partei unmöglich zu machen, und das sei ja auch gelungen.

(APA)

  • VIENNA.AT
  • Wien
  • Stadler-Prozess: Keine weiteren Zeugenladungen vor Gericht
  • Kommentare
    Kommentare
    Grund der Meldung
    • Werbung
    • Verstoß gegen Nutzungsbedingungen
    • Persönliche Daten veröffentlicht
    Noch 1000 Zeichen