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Urteil beim Prozess um Messerstecherei in Frankfurt gefallen

Der Angeklagte wurde zu einer Haftstrafe verurteilt
Der Angeklagte wurde zu einer Haftstrafe verurteilt ©APA (Sujet)
Der 70-Jährige Wiener, der sicher wegen einer Messerstecherei in Frankfurt am Main am Dienstag vor dem Landesgericht Wiener Neustadt verantworten musste, wurde mit einem Schuldspruch verurteilt.
Prozess vertagt
Messerattacke in Frankfurt

Angesichts der Tat in einem Lokal im Bahnhofsviertel, bei der Mann einen Gast bei einem Streit niedergestochen hatte, wurde er zu 36 Monaten Haft, davon elf unbedingt, verurteilt.

Prozess um Messerstecherei in Frankfurt endete mit Schuldspruch

Die Geschworenen entschieden auf absichtlich schwere Körperverletzung. Der Staatsanwalt, der versuchten Mord angeklagt hatte, gab keine Erklärung ab. Damit ist das Urteil nicht rechtskräftig. Zu Verhandlungsbeginn Ende November 2016 hatte sich der Angeklagte der Körperverletzung schuldig bekannt, bestritt aber bis zuletzt jegliche Tötungsabsicht. Der Beschuldigte, nach eigenen Angaben seit 50 Jahren “im Milieu” unter anderem als Kellner und Security beschäftigt und in der Frankfurter Nachtszene “respektiert”, sprach zum Auftakt unter Hinweis auf lediglich “leichte Muskelstiche” von einem “Denkzettel”.

Er habe dem ihn anstänkernden Mitglied einer “Albaner-Bande”, die einen Teil des Bahnhofsviertels terrorisiere, klar machen wollen, dass er sich nichts gefallen lasse. Der Mann habe ihn und seine Familie “schwerst” – mit dem Umbringen – bedroht, bekräftigte der 70-Jährige heute. Er war zwei Wochen nach der Tat in seinem Elternhaus in Laxenburg festgenommen worden – daher war das Wiener Neustädter Gericht zuständig.

Zeugen via Videokonferenz befragt

Beim ersten Termin waren Zeugen nicht erschienen bzw. nicht auffindbar. Einige wurden nun am Dienstag via Videokonferenz befragt, was die damalige Situation in dem Bistro zu nächtlicher Stunde allerdings wenig erhellte. Der Türsteher kam seiner Zeugenladung nicht nach. Auch das Opfer selbst, das zwei Tage im Spital verbracht hatte, tauchte bei der Behörde in Frankfurt nicht auf, ein Bekannter und Augenzeuge konnte sich unter Hinweis auf seinen Alkoholkonsum an gar nichts erinnern.

Ein weiterer, unbeteiligter Lokalgast wollte nur eine Streiterei mitbekommen haben, wie sie dort öfter auf der Tagesordnung sei. In seiner ersten Befragung hatte der 49-Jährige erklärt, dass eine Person andere Gäste angepöbelt habe. Die damalige Begleiterin des Österreichers erzählte, dieser sei am Rückweg von der Toilette angestänkert und geschlagen worden. Wann er das Messer zog, wollte die 35-Jährige nicht gesehen haben. Alle seien betrunken gewesen.

Der Staatsanwalt sah die Tötungsabsicht in seinem Schlussvortrag durch ein vorhandenes Video der Szenen dokumentiert: Der Angeklagte sei auf den Mann zugegangen und habe ihm mit voller Wucht in die Brust gestochen. Er habe nur zwei Zentimeter der Klinge benutzt, widersprach der 70-Jährige, sein Verteidiger sah eine Notwehrsituation.

(APA/Red.)

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