Unzulässige Kreditgebühren einfordern: So geht's

Um Kreditbearbeitungsgebühren zurückzufordern, müssen laut Ronald Mechtler, Geschäftsführer der R. M. Prozessfinanzierung GmbH, folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Der Kreditvertrag wurde zwischen einer Bank und einem Verbraucher geschlossen.
- Der Kredit kann offen oder bereits abbezahlt sein.
- Es handelt sich um einen Hypothekar-, Konsum- oder Immobilienkredit.
- Der Vertragsabschluss liegt bis zu 30 Jahre zurück (ab 1994).
Klauseln zu Kreditbearbeitungsgebühren oft intransparent
Danach sollten folgende Schritte gesetzt werden: Überprüfen Sie Ihren Kreditvertrag auf Bearbeitungsgebühren, die unterschiedlich bezeichnet sein können (z.B. Bearbeitungsprovision, Kreditgebühr, Bearbeitungsentgelt, Bankspesen). Diese Gebühren werden oft als Prozentsatz des Kreditbetrags berechnet und können zwischen 0,5 und 4 Prozent liegen. Ein Beispiel für einen Immobilienkredit von 2005 wäre bei einem Kreditbetrag von € 700.000 mit einer Bearbeitungsgebühr von 3% ein möglicher Rückforderungsbetrag von € 21.000.
Sollte die eigene Rechtsschutzversicherung keine Deckung bieten, kann laut Mechtler ein Prozessfinanzierer wie https://meinprozess.com/kreditgebuehrenklage/ in Anspruch genommen werden, der das Kostenrisiko übernimmt.
Banken verrechnen oft Entgelte doppelt
Die Klauseln zu Kreditbearbeitungsgebühren sind oft intransparent, warnt Mechtler. Banken verrechnen zusätzlich zu einer "Kreditbearbeitungsgebühr" weitere Entgelte, die "typischerweise" bei Kreditaufnahmen anfallen, und berechnen somit Entgelte doppelt. Aufgrund dieser zusätzlichen Verrechnung sind die Kreditbearbeitungsgebühren u.a. unzulässig und können zurückgefordert werden.
(Red)