Verpflichtende Impfungen "müssen den Grundsätzen der Rechtmäßigkeit, Notwendigkeit, Verhältnismäßigkeit und Nichtdiskriminierung entsprechen", sagte Bachelet am Mittwoch bei einem Videoseminar des UNO-Menschenrechtsrats. "Unter keinen Umständen darf Menschen ein Impfstoff unter Zwang verabreicht werden."
Österreich will Corona-Impfpflicht im Februar 2022 einführen
In Österreich soll bereits im Februar eine allgemeine Corona-Impfpflicht in Kraft treten. In Deutschland und anderen EU-Ländern wird über allgemeine oder berufsspezifische Impfpflichten gegen das Coronavirus diskutiert. Belgien etwa plant eine Impfpflicht für Personal in Alten- und Pflegeheimen ab April. Der nun vereidigte deutsche Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) hatte angekündigt, ein Gesetzgebungsverfahren zur allgemeinen Corona-Impfpflicht "zeitnah" auf den Weg zu bringen.
Derartige Maßnahmen, die auf den Schutz von Menschenleben abzielten, seien "natürlich von höchster Legitimität und Bedeutung", so Bachelet. Dennoch sollten "Impfpflichten nur dann eingesetzt werden, wenn dies zur Erreichung zwingender Ziele im Bereich der öffentlichen Gesundheit notwendig ist" und "wenn weniger einschneidende Maßnahmen wie das Tragen von Masken und soziale Distanzierung nachweislich nicht ausreichen".
Auch WHO sieht Impfpflicht als "absolut letztes Mittel"
Ähnlich hatte sich auch die Weltgesundheitsorganisation (WHO) positioniert. Impfpflichten sollten nur als "absolut letztes Mittel" erlassen werden, "wenn alle anderen machbaren Optionen zur Verbesserung der Impfaktivität ausgeschöpft wurden", erklärte der WHO-Regionaldirektor für Europa, Hans Kluge, am Dienstag.
(APA/Red)