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Unfall mit Bundesheerboot: 3.400 Euro Strafe für den Steuermann

Der Soldat bekannte sich bereits vor dem Prozess als schuldig.
Der Soldat bekannte sich bereits vor dem Prozess als schuldig. ©APA/ROBERT JAEGER
Beim Prozess um den Unfall eines Bundesheerbootes nahe Hainburg wurde heute der Steuermann zu einer Strafe von 3.400 Euro verurteilt. Er bekannte sich bereits im Vorfeld schuldig.
Soldat bekennt sich schuldig
Wegen Gemeingefährdung vor Gericht

Nach einem Unfall mit einem Bundesheerboot auf der Donau im September 2018 hat ein Soldat am Montag am Bezirksgericht Bruck an der Leitha Diversion erhalten. Die Richterin bot dem 33-Jährigen an, eine Geldstrafe von 3.400 Euro plus die Verfahrenkosten zu zahlen. Die Staatsanwaltschaft erhob keinen Einwand. Damit wird das Verfahren nach Bezahlung der Strafe eingestellt.

Die Staatsanwaltschaft hatte dem Unteroffizier fahrlässige Gemeingefährdung vorgeworfen. Die Richterin führte aus, dass dem Angeklagten “keine schwere Schuld” nachweisbar sei. Die Republik Österreich habe sämtliche bisher geltende gemachte Ansprüche dem Grunde nach anerkannt. Das Boot war am 1. September 2018 im Rahmen des Girls’ Camps, eines Schnupperwochenendes des Bundesheers, auf der Donau gekentert. Zwei Frauen gerieten unter das Wasserfahrzeug und mussten reanimiert werden.

Steuermann hat Schub erhöht

Beim Girls’ Camp waren Teile eines Pionierbataillons, darunter auch der angeklagte 33-Jährige, im Einsatz gewesen. Dabei sollte der Soldat mit einem Arbeitsboot bei der Schiffsanlegestelle in Hainburg Personen aufnehmen und mit ihnen eine rund 20-minütige Bootsfahrt machen, sagte Staatsanwalt Friedrich Köhl. Das Arbeitsboot mit einem Unteroffizier als Steuermann war am 1. September des Vorjahres mit insgesamt 13 Personen – acht Teilnehmerinnen und fünf Soldaten – besetzt gewesen, als es kenterte.

Der Mann habe die Heckwelle des Bootes, das vor ihm unterwegs war, spitzwinkelig überfahren. Dadurch sei es dazu gekommen, dass das Wasserfahrzeug mit der Front in die Welle kam. Die richtige Reaktion wäre laut Staatsanwaltschaft gewesen, Motorleistung wegzunehmen. “Das hat der Angeklagte nicht gemacht, sondern vielmehr die Motorleistung noch erhöht”, sagte Köhl. Dadurch seien sämtliche Passagiere ins Wasser gestürzt. Zwei Frauen im Alter von 18 und 22 Jahren gerieten unter das Boot. Sie wurden erst nach 39 bzw. 45 Minuten befreit und in Wiener Krankenhäuser geflogen.

Falsche Reaktion des Soldaten

Der Verteidiger sagte, sein Mandant habe “in einer Ausnahmesituation falsch reagiert”. Solche Situationen würden in der Ausbildung nicht trainiert. Er sah “keine schwere Schuld” des Angeklagten. Die Voraussetzungen einer Diversion würden vorliegen.

Der Angeklagte ist seit 2006 beim Bundesheer und hat die Berechtigung zum Lenken des Arbeitsbootes. Er habe “sehr viel Erfahrung”, meinte der Niederösterreicher. Die Teilnehmerinnen, die sich im vorderen Bereich des Bootes befanden, hatten laut seinen Angaben eine Sicherheitsunterweisung erhalten. Die Passagiere trugen Schwimmwesten. Er habe das Boot um die eigene Achse gedreht und einen Notstopp gemacht, dann sei er vorwärts gefahren. Er sei – hinter einem weiteren Boot – weder schnell noch riskant gefahren und habe auch kein gefährliches Manöver durchgeführt.

“Ich kann es mir nicht erklären”

Warum der Unfall passiert sei, “das kann ich mir bis heute nicht erklären”, sagte der Angeklagte. “Ich bin es immer und immer wieder durchgegangen. Ich kann es mir nicht erklären.” Er habe offensichtlich einen Fehler gemacht, weil er Gas wegnehmen hätte müssen. Er habe nur probiert, über die Wellen drüberzukommen und sei am Gas geblieben. “Es ist dann wahnsinnig schnell gegangen, das Boot ist gekippt”, schilderte der 33-Jährige. Er sei von der Situation überrascht worden.

Nach dem Kentern habe er die Rettungsweste ausgezogen und sei unter das Boot getaucht, um Teilnehmerinnen zu retten. “Wir haben zu diesem Zeitpunkt nicht gewusst, ob noch jemand drunter ist oder nicht.” Dort sei es “schwarz” gewesen. Man habe versucht, das Boot aufzukanten, habe es aber nur stabilisieren können. Dann habe man eine Teilnehmerin ertastet, ihre Rettungsweste aufgestochen und die Frau in Sicherheit gebracht. Später sei eine weitere Passagierin gefunden und befreit worden. Dann habe es irgendwann geheißen, “es sind alle da”.

Disziplinarverfahren gegen Unteroffizier

Nach der Diversion für einen Unteroffizier am Montag in einem Prozess um einem Bootsunfall auf der Donau bei Hainburg (Bezirk Bruck an der Leitha) hat das Bundesheer ein Disziplinarverfahren gegen den 33-Jährigen eingeleitet. Da eine Diversion kein Urteil ist, werde in diesem Fall selbstständig geprüft, bestätigte Michael Bauer vom Verteidigungsministerium auf Anfrage einen “Heute”-Onlinebericht.

Die Disziplinarbehörde sei an die dem Spruch eines rechtskräftigen strafgerichtlichen Urteiles zugrunde gelegte Tatsachenfeststellung gebunden, erläuterte der Sprecher. Der Soldat hat aber in der Verhandlung am Bezirksgericht Bruck an der Leitha eine Diversion erhalten. Er muss eine Geldstrafe von 3.400 Euro und die Verfahrenkosten zahlen, dann wird das Verfahren gegen ihn eingestellt. Der Mann bleibt somit unbescholten.

(APA/red)

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