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Umsetzung der Impfpflicht könnte sich verzögern

Laut ELGA dauert die technische Umsetzung der Impfpflicht noch bis April 2022.
Laut ELGA dauert die technische Umsetzung der Impfpflicht noch bis April 2022. ©APA/ROBERT JÄGER
Die Impfpflicht in Österreich könnte sich verzögern. Die technische Umsetzung ist laut ELGA-Geschäftsführung frühestens im April ausgereift. Kritik gibt es auch von Datenschützern.
Datenschützer kritisieren Impfpflicht

Die Einführung der Impfpflicht ab Februar dürfte wackeln. Laut der ELGA GmbH ist die technische Umsetzung der Maßnahme erst frühestens ab April möglich, heißt es in ihrer Stellungnahme zum Gesetzestext. Man sei bei Erstellung des Begutachtungswurfes nicht konsultiert worden, heißt es in Richtung Regierung. Daher seien "hinsichtlich der technischen Umsetzung der Erfassung der Ausnahmen im nationalen Impfregister und der dafür notwendigen Umsetzungszeiten Änderungen geboten".

Man sei bei Erstellung des Begutachtungswurfes nicht konsultiert worden, heißt es in der ELGA-Stellungnahme in Richtung Regierung. In der ZiB des ORF bekräftigte Franz Leisch von der ELGA GmbH dies. Im Gesundheitsministerium ließ man das nicht gelten. Im Zuge der Vorbereitung zur Impfpflicht hätten ab Anfang Dezember intensive Abstimmungsgespräche und Vorbereitungen mit ELGA GmbH stattgefunden, betonte das Ministerium laut krone.at. Leisch bekräftigte aber, den Entwurf erst seit 16. Dezember zu kennen.

Dennoch bleibt das Gesundheitsministerium bei seinem Plan, die Impfpflicht mit Februar einzuführen, wie es am Freitag in einer Stellungnahme gegenüber der APA hieß.

Kein Aprilscherz: ELGA-Umsetzung dauert mindestens bis 1. April 2022

"Die ELGA GmbH und deren Umsetzungs-Partner werden für die technische Umsetzung der Impfpflicht über das nationale Impfregister mindestens bis 1. April 2022 benötigen", heißt es in der Begutachtungsstellungnahme wörtlich. Nicht umgesetzt werden könnten außerdem die Einschränkung der Ausnahmeerfassung auf Vertragsärzte gewisser Fachrichtungen und die Erweiterung des zentralen Patientenindex (ZPI) um Personen, die zwar in Österreich gemeldet sind, aber keine Sozialversicherungsnummer haben.

ELGA schlägt Impf-Gutscheine vor

In der Zwischenzeit soll laut ELGA GmbH ein "finanzielles Anreizsystem mittels Gutscheinen für alle Personen mit drei Teilimpfungen genutzt werden", um die Impfrate in Österreich weiter zu erhöhen. Die aus Strafen lukrierten Mittel sollten zudem gezielt in das Gesundheitssystem investiert werden. Zehn Prozent sollten für die Digitalisierung des Gesundheitswesens zweckgewidmet werden, lautet ein Vorschlag.

Gesundheitsministerium bleibt bei Impfpflicht ab 1. Februar

Im Gesundheitsministerium gab man sich unbeirrt. Ein erster Abgleich der Impfdaten mit dem Melderegister sei im Gesetzesentwurf am 15. März vorgesehen. Sollte aus den Stellungnahmen im Begutachtungsprozess hervorgehen, dass aus technischen Gründen eine Änderung im Fristenlauf benötigt werde, werde das "selbstverständlich berücksichtigt". Dies ändert aber nichts am Inkrafttreten der Impfpflicht mit Februar. Die Einhaltung der Impfpflicht solle ab diesem Zeitpunkt zudem im Rahmen von behördlichen Kontrollen breit kontrolliert werden.

FPÖ "positiv überrascht"

"Positiv überrascht" über die ELGA-Stellungnahme zeigte sich die FPÖ. "Es ist erfreulich, dass das Impf-Zwangsregime nun einen starken Dämpfer bekommen hat - wenn auch 'nur' durch technische Probleme", meinte deren Sozialsprecherin Dagmar Belakowitsch in einer Aussendung. Für SPÖ-Obfrau Pamela Rendi-Wagner belegen die "Umsetzungsprobleme" bei der Impfpflicht, dass das Corona-Management der Regierung auch 2022 nicht besser geworden sei.

Datenschützer kritisieren Impfpflicht

Darüber hinaus üben Datenschützer Kritik am Gesetzesentwurf. So sieht die Organisation ARGE Daten in ihrer Stellungnahme gleich "mehrere Tabubrüche". So werde durch das Vorhaben eine Art Rasterfahndung eingeführt, lautet einer der Kritikpunkte. Die Unschuldsvermutung werde zum Schuldverdacht umgekehrt. Generelle Zustimmung erhält die Impfpflicht von den Universitäten. Auf der Parlaments-Website sind indes schon mehr als 61.000 Stellungnahmen eingelangt.

Ein verpflichtender medizinischer Eingriff ist für die ARGE Daten zwar grundsätzlich möglich, mit dem Gesetz drohe aber ein "bürokratischer Lockdown", denn: "Der Entwurf zu einer Strafverfügungsdatei ist willkürlich und überschießend. Er lässt keinen signifikanten Einfluss auf das Pandemiegeschehen erwarten und widerspricht Grundrechten, insbesondere der Achtung auf Privat- und Familienleben."

"Rasterfahndung zur Verhängung von Verwaltungsstrafen"

Neben der drohenden "Rasterfahndung zur Verhängung von Verwaltungsstrafen" befürchtet die Daten-NGO auch die Entindividualisierung der medizinischen Versorgung, Kritik gibt es auch an der automatisierten Ausstellung von Strafverfügungen ohne individuelle Prüfung der tatsächlichen Strafwürdigkeit. Zudem operiere der Entwurf mit "willkürlichen Annahmen", heißt es in der Begutachtungsstellungnahme. Der sich dynamisch ändernde Wissensstand werde unzureichend gewürdigt.

(APA/red)

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