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Umsatzersatz für Unternehmen kann heute ab 14 Uhr beantragt werden

Ab 14 Uhr kann der Umsatzersatz beantragt werden.
Ab 14 Uhr kann der Umsatzersatz beantragt werden. ©APA/GEORG HOCHMUTH
Am heutigen Freitag ab 14 Uhr kann der angekündigte Umsatzersatz für Unternehmen beantragt werden. Bis 15. Dezember kann der Antrag gestellt werden.

Der am Samstag angekündigte Umsatzersatz für Unternehmen, die vom Lockdown betroffen sind, kann ab heute Nachmittag ab 14 Uhr über "FinanzOnline" beantragt werden. Das hat Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP) heute, Freitag, in einer Pressekonferenz angekündigt. Der Antrag kann bis 15. Dezember gestellt werden, das Geld soll innerhalb von 14 Tagen überwiesen werden.

Kurzarbeit und Fixkosten-Zuschuss werden nicht gegengerechnet 

Für den Zeitraum der angeordneten Schließung werden den betroffenen Unternehmen 80 Prozent ihres Umsatzes ersetzt, wobei der Umsatz anhand der Steuerdaten automatisch berechnet wird. Der maximale Auszahlungsbetrag pro Unternehmen ist EU-Regeln folgend mit 800.000 Euro gedeckelt, bestimmte Corona-Hilfen werden müssen aber gegengerechnet werden, etwa Landesförderungen oder 100-Prozent-Garantien für Kredite. "Der Fixkostenzuschuss muss nicht gegengerechnet werden", betonte Blümel. Auch die Kurzarbeit wird nicht abgezogen.

Auch neue Umsätze durch den Umstieg auf Lieferung bei Restaurants und Umsätze aus Geschäftsreisen bei Hotels müssen nicht berücksichtigt werden, sagte Tourismusministerin Elisabeth Köstinger (ÖVP).

Die Voraussetzungen für einen Antrag auf Umsatzersatz sind: Ein Sitz, eine Betriebsstätte oder operative Tätigkeit in Österreich, kein Insolvenzverfahren sowie eine Arbeitsplatzgarantie von 3. bis 30. November 2020.

Man arbeite auch an einer Möglichkeit, "dass jene Vorlieferanten, die zwar jetzt von den Schließungen nicht unmittelbar betroffen sind, aber de facto 100 Prozent ihrer Geschäfte mit von Schließungen betroffenen Unternehmen abwickeln, auch eine weitere Hilfe erhalten - diese wird in den nächsten Wochen ausgearbeitet", kündigte der Finanzminister an.

Weitere Zuschüsse für Unternehmen

Unternehmen, die nicht direkt von den Maßnahmen betroffen sind, aber aufgrund des Coronavirus deutliche Umsatzeinbußen haben, sollen noch im November einen Fixkostenzuschuss bis zu 800.000 Euro erhalten - mehr sei von der EU-Kommission nicht genehmigt worden. Man verhandle aber mit der Kommission weiter über einen Fixkostenzuschuss 2, mit einer Gesamtfördersumme von 3 Mio. Euro.

Die Kosten für den Umsatzersatz im November "werden sich zwischen eineinhalb und zwei Milliarden Euro abspielen", schätzt Blümel. Dass es dabei zu sogenannten Überförderungen kommen könnte, glaubt er nicht. Er könne sich nicht vorstellen, dass für irgendein Unternehmen, dass jetzt Hilfen beantrage, "das Jahr 2020 noch ein Geschäft werden wird". Darüber hinaus verlange man für die Gewährung der Hilfen auch Arbeitsplatzgarantien: "Wenn ein Unternehmen sich dazu entscheidet, einen Umsatzersatz zu beanspruchen, darf es keine Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer freisetzen."

Kogler sieht keine Gefahr einer Überforderung

Auch Vizekanzler Werner Kogler (Grüne) sieht keine Gefahr einer Überförderung. Über einen kurzen Zeitraum von vier Wochen könnte sich zwar ein besseres Bild ergeben als im Vergleichszeitraum des Vorjahres, aber über ein ganzes Quartal oder seit März betrachtet stelle sich das Bild dann ganz anders dar.

Als weitere Maßnahme gebe es ein angepasstes Kurzarbeitsmodell, sagte Köstinger. Die Unterschreitung der derzeit vorgesehenen Mindestarbeitszeit von 30 Prozent ist möglich, ebenso die Arbeitszeitreduktion auf bis zu 0 Prozent im November. Die Beschäftigten werden weiterhin 80 bis 90 Prozent ihres Nettoeinkommens erhalten, wer eine Trinkgeldpauschale hat, bekommt im November zusätzlich 100 Euro Prämie von AMS ausbezahlt. "Für Betriebe wird es möglich sein, diese Kurzarbeit rückwirkend mit 1. November zu beantragen." Wer bereits Kurzarbeit beantragt hat, kann sie verlängern und muss keinen neuen Antrag stellen.

Gleich zu Beginn Ansturm auf Umsatzersatz

Die vom neuerlichen Corona-Lockdown und daher von der -Krise betroffenen Betriebe brauchen jede Hilfe wie einen Bissen Brot. Das zeigt der Ansturm auf den Umsatzersatz für derzeit gesperrte Betriebe der Gastro- und Hotelleriebranche. Alleine in der ersten Stunde der Möglichkeit zur Antragstellung gab es 1.200 Anträge, berichtete ein Sprecher von Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP) am Freitagnachmittag.

"Vor einer Woche haben wir diese neue Hilfe vorgestellt. Seit heute können die ersten Unternehmen einreichen. Die Beantragung erfolgt rasch mit wenigen Klicks", hieß es vom Finanzminister.

Firmen, die jetzt zu haben müssen bzw. in der Gastronomie nur Gassenverkauf und Lieferungen machen dürfen, erhalten 80 Prozent des Umsatzes vom vorigen November. Bei Unternehmen, die nach November 2019 gegründet worden sind, wird die Umsatzsteuervoranmeldung von 2020 durch die Anzahl der bestehenden Monate seit der Gründung dividiert, hieß es auf APA-Nachfrage. Das Unternehmen muss vor dem 1.11.2020 gegründet worden sein.

Dann ist freilich auch noch der Sonderfall möglich, dass ein Unternehmen just im November 2019 keine Umsätze hatte. Dann stehen der betroffenen Firma der 2.300 Euro zu.

(APA/Red)

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