AA

Überbrückungsgeld für Bauarbeiter ab 58 Jahren

Überbrückungsgeld ist quasi die Frühpension für Bauarbeiter.
Überbrückungsgeld ist quasi die Frühpension für Bauarbeiter. ©APA/HARALD SCHNEIDER
Eine umfangreiche Novelle zum Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz (BUAG) schafft die Möglichkeit das Überbrückungsgeld für Bauarbeiter bereits ab 58 Jahren zu beziehen.

Neben dem arbeitsrechtlichen Teil des Homeoffice-Pakets und dem neuen Landarbeitsgesetz hat heute auch eine umfangreiche Novelle zum Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz (BUAG) den Sozialausschuss passiert. Sie beruht über weite Strecken auf einer Sozialpartnervereinbarung und wurde auf Basis eines gemeinsamen Antrags von ÖVP, SPÖ und Grünen beschlossen, berichtete die Parlamentskorrespondenz am Mittwochabend.

BUAG-Novelle mit Überbrückungsgeld ab 58

Mit der BUAG-Novelle sowie begleitenden Gesetzesänderungen (1289/A) wird unter anderem die Möglichkeit geschaffen, Überbrückungsgeld - eine Art Frühpension für am Bau beschäftigte Personen - bereits ab Vollendung des 58. Lebensjahres zu beziehen und den Anspruch auf diese Leistung bei erneuter Beschäftigung beim letzten Arbeitgeber einmalig zu unterbrechen. Außerdem ist vorgesehen, für die Berechnung des Überbrückungsgeldes künftig den Lohn der letzten fünf Jahre und nicht nur des letzten Jahres heranzuziehen, um eine kurzfristige bessere kollektivvertragliche Einstufung zur missbräuchlichen Steigerung von Geldleistungen zu unterbinden. Auch verschiedene Maßnahmen zur Verhinderung von Sozialbetrug und Lohndumping in der Baubranche sind Teil des Gesetzentwurfs, etwa was Scheinentsendungen und den Informationsaustausch zwischen Kontrollbehörden betrifft.

Schlechtwettertopf wächst an

Auch eine akute Finanzierungslücken im Bereich der Schlechtwetterentschädigung für Bauarbeiter wird geschlossen. Dafür werden heuer Zahlungen der Pensionsversicherungsanstalt an die Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse (BUAK) zur teilweisen Finanzierung des Überbrückungsgeldes in der Höhe von bis zu 11 Mio. Euro in den Schlechtwettertopf umgeleitet. Auch jene 2 Mio. Euro, die der Bund der BUAK zur Deckung des Personalaufwandes für Sozialbetrugsbekämpfung überweist, können wieder für Schlechtwetterentschädigungen verwendet werden.

Ab 2022 wird die Finanzierung dann systematisch umgestellt: Die Zahlungen der Pensionsversicherungsanstalt und der Bundesbeitrag zur Sozialbetrugsbekämpfung werden zur Gänze eingestellt. Im Gegenzug werden jedes Jahr 13 Mio. Euro aus Mitteln der Arbeitsmarktpolitik in den Schlechtwettertopf fließen.

(APA/red)

  • VIENNA.AT
  • Wirtschaft
  • Überbrückungsgeld für Bauarbeiter ab 58 Jahren
  • Kommentare
    Kommentare
    Grund der Meldung
    • Werbung
    • Verstoß gegen Nutzungsbedingungen
    • Persönliche Daten veröffentlicht
    Noch 1000 Zeichen