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Überblick zu Lockerungen der Corona-Maßnahmen: Was man ab heute wieder darf

Es darf wieder auswärts in Unterkünften geschlafen werden.
Es darf wieder auswärts in Unterkünften geschlafen werden. ©Pixabay.com (Sujet)
Mit dem heutigen Freitag werden zahlreiche Maßnahmen, die zur Eindämmung des Coronavirus getroffen wurden, aufgrund der rückläufigen Erkrankungszahlen wieder gelockert. Hier ein Überblick dazu, was ab heute wieder möglich ist.
Regeln der Bäder-Wiedereröffnung
Fitnessstudios dürfen öffnen
Regeln für Hotel-Öffnung
Lockerungen im Kultur-Bereich
Fristverlängerung für Führerschein-Neulinge

Die Lockerungen betreffen u.a. Freibäder, Thermen, Fitnessstudios, den Kultur-Bereich, Unterkünfte, Museen und auch den Führerschein-Kurs. Hier die Details:

Freibäder, Thermen und Fitnessstudios wieder geöffnet

Nach einer rund zweieinhalbmonatigen Schließung aufgrund der Corona-Epidemie sperren am Freitag die Fitnessstudios und die Thermen wieder auf. Für "Wetterfeste" - in weiten Teilen Österreichs sind kühle und wechselhafte Bedingungen angesagt - beginnt die Bädersaison in den städtischen Freibädern. Besucher müssen besondere Hygienebestimmungen und Schutzvorkehrungen beachten.

So ist beim Betreten und Verlassen der Einrichtungen, in der Garderobe und - was Thermen betrifft - im Kosmetik- und Therapiebereich verpflichtend ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Grundsätzlich ist ein Abstand von einem Meter einzuhalten, bei sportlicher Betätigung sind zwei Meter vorgesehen. Tagestickets für Thermen oder Bäder sollten im Vorfeld online gekauft werden, um Warteschlangen bei den Kassen zu vermeiden. Regelmäßiges Händewaschen in der Dauer von zumindest 30 Sekunden wird dringend empfohlen, um einer Infektionsgefahr mit dem Coronavirus entgegen zu wirken.

Hotels, Pensionen und Campingplätze öffnen wieder ihre Pforten

Auswärts im Gasthaus laben darf man sich in der Coronakrise schon etwas länger wieder - ab heute kann man danach auch auswärts bei einem Beherberger schlafen. Denn nach den coronabedingten Sperrwochen dürfen auch Hotels, Pensionen, Campingplätze und Schutzhütten in Österreich wieder ihre Gäste willkommen heißen. Bis auf Weiteres sind aber auch hier Hygienevorgaben und Abstandsregeln einzuhalten.

Im gesamten Bereich des Eingangs und der Rezeption ist ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Es gilt auch der Ein-Meter-Abstand, sofern Andere nicht im gemeinsamen Haushalt leben oder nicht zu Gästegruppen in gemeinsamen Wohneinheiten gehören. Für das Personal gilt die Pflicht, im Kundenkontakt einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen - außer etwa an der Rezeption gibt es eine Plexiglasscheibe, die schützt. Für das Betreten von Hotelbädern bzw. Wellnesseinrichtungen gelten spezielle Hygiene- und Präventionsmaßnahmen.

Auch Seilbahnen, Lifte und die Ausflugsschifffahrt öffnen wieder unter bestimmten Hygienevorschriften. Bis ab 15. Juni wieder Gäste aus gewissen anderen Ländern wie Deutschland einreisen dürfen, wird man beim Urlauben oder Ausflügeln nur andere Menschen aus Österreich treffen - oft war von einem "Soft-Start" die Rede. Es wird bei weitem keine volle Auslastung erwartet, auch wenn einzelne Betriebe über Pfingsten schon stark gebucht sind. Die Hotels öffnen auch in Wellen - Ende Mai, Mitte und Ende Juni.

Kleinere Veranstaltungen nun wieder möglich

Mit dem heutigen Freitag können nach dem elfwöchigen Lockdown wieder erste Kulturveranstaltungen stattfinden. Die strikte Ein-Meter-Abstandsregel wird dafür teils gelockert - wobei dann aber von den Zuschauern ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen ist. Vorerst sind im Indoor-Bereich Veranstaltungen mit bis zu 100 sitzenden Personen im Publikum erlaubt. Das betrifft auch Kinovorführungen.

Durch die neuen Regelungen wird in Räumen, wo der Ein-Meter-Abstand nicht gewährleistet werden kann, die Sitzverteilung in Form eines Schachbrettmusters möglich. Darüber hinaus können Menschen, die in einem gemeinsamen Haushalt leben beziehungsweise vier erwachsene Menschen, die gemeinsam eine Veranstaltung besuchen, nebeneinandersitzen. Hier orientiert man sich an den Regeln zur Gastronomie. Auch Pausen und Pausenbüfetts bei Veranstaltungen werden möglich sein.

Bereits am ersten Tag laden kleinere Häuser wie etwa die Kulisse Wien, das TheaterArche oder der Jazzclub Porgy & Bess bereits zu ersten Vorstellungen. Auch das Wiener Admiral Kino bietet am Pfingstwochenende erste Vorführungen an, die Diesel Kinos öffnen alle neun Standorte. Kommende Woche folgt dann der Klassik-Bereich: Die Grazer Oper startet am 4. Juni, Musikverein und WienerKonzerthaus beginnen am 5. Juni mit hochkarätigen Programmen für bis zu 100 Besucher. Die nächsten Lockerungen sollen mit 1. Juli in Kraft treten. Ab dann sollen Indoor-Veranstaltungen mit bis zu 250 Personen und Outdoor-Events mit bis zu 500 Gästen erlaubt sein.

Städtische Museen in Wien sperren sukzessive auf

Auch die städtischen Museen in Wien öffnen nun wieder ihre Pforten. Den Auftakt machten am Freitag die Kunsthalle sowie das Wien Museum mit dem MUSA und der Hermesvilla. Am Sonntag folgen die Häuser der Wien Holding. Im Juli können schließlich auch die meisten restlichen Dependancen des Wien Museums wieder besucht werden.

Als erste Gäste zum Neustart wurden Bürgermeister Michael Ludwig und Kulturstadträtin Veronica Kaup-Hasler (beide SPÖ) im MUSA empfangen. "Nach langen Wochen der kulturellen Entbehrungen können ab heute wieder die Ausstellungen in den Wiener Museen besucht werden - punktgenau zum verlängerten Pfingstwochenende und unter Einhaltung aller vorgeschriebenen Sicherheitsvorkehrungen", betonte Ludwig in einer Rathaus-Aussendung.

Das MUSA beim Rathaus dient derzeit als Ausweichquartier für das Wien Museum, dessen Haupthaus am Karlsplatz umgebaut wird. Aktuell ist dort eine Ausstellung über den WienerArchitekten Richard Neutra zu sehen, der vor allem mit seinen Wohnhäusern in Kalifornien bekannt wurde. Ab 1. Juli werden auch alle weiteren Standorte des Wien Museums wie etwa das Beethoven Museum, das Römermuseum, die Virgilkapelle oder der kürzlich restaurierte Neidhart Festsaal wieder zu besichtigen sein. Ab 1. August folgen das Pasqualatihaus in der Innenstadt und der Otto Wagner Pavillon am Karlsplatz.

Die vier Wien Holding-Museen - also das Mozarthaus Vienna, das Jüdische Museum, das Kunst Haus und das Haus der Musik - sind ab kommenden Sonntag wieder offen. Am Eröffnungstag sowie auch am Pfingstmontag können die Häuser bei freiem Eintritt besucht werden, wie es in einer Aussendung der Holding am Freitag hieß.

Konzern-Geschäftsführer Kurt Gollowitzer verwies darauf, dass sich nun eine gute Gelegenheit biete, die Museen abseits der üblichen Touristenströme zu entdecken. Zu den laufenden Sonderausstellungen gehört etwa die Schau "Die Trias der Wiener Klassik: Haydn - Mozart - Beethoven. Gemeinsamkeiten - Parallelen - Gegensätze", die in Kooperation mit der Joseph Haydn Privatstiftung Eisenstadt im Mozarthaus angeboten wird.

Im Jüdischen Museum wird im Palais in der Dorotheergasse unter anderem die Ausstellung "Die Ephrussis. Eine Zeitreise" gezeigt - die aufgrund des großen Erfolgs bis Herbst 2020 verlängert wurde. Im Museum am Judenplatz ist die Ausstellung "Lady Bluetooth. Hedy Lamarr" zu sehen, die sich der facettenreichen Biografie des aus Wien stammenden Leinwandstars widmet. Zu den nun wieder besuchbaren Ausstellungen im Kunst Haus gehört die Personale des großen amerikanischen Magnum-Fotografen Alec Soth.

Keine Maskenpflicht mehr bei Führerschein-Theoriekurs

Die Lockerungen der Maßnahmen zur Eindämmung der Coronavirus-Pandemie wirken sich auch auf den Führerschein-Theoriekurs aus. Ab heute, Freitag, fällt beim Theorieunterricht die Mund-Nasenschutz-Tragepflicht am Platz sowie für Vortragende. Im Kundenbereich sowie beim Hinein- und Hinausgehen gilt für Schüler weiterhin die Maskenpflicht sowie der Ein-Meter-Abstand.

Darüber informierte der Fachverband Fahrschulen in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ). Der Ein-Meter-Abstand muss nicht eingehalten werden bei Schulungs- und Prüfungsfahrten, hier sind zwei Personen pro Sitzreihe im Auto erlaubt, sie müssen eine Maske tragen.

Abgelaufene Ausbildungen bleiben weiterhin mit Nachfrist gültig. Das gilt beispielsweise für die Absolvierung der Mehrphasenausbildung einschließlich ärztlichem Gutachten, wenn diese nach dem 13. März 2020 abgelaufen sind oder nicht rechtzeitig absolviert werden konnten. Die Behörde setzt für diese Fälle eine angemessene Nachfrist, in der die fehlenden Schritte nachzuholen sind und abgelaufene Nachweise akzeptiert werden. Die Frist ist laut Fachverband großzügig zu bemessen, damit die Absolvierung der Schritte oder Maßnahmen unter Berücksichtigung des nach wie vor bestehenden Engpasses möglich ist. Bewilligungsbescheide für Übungs- und Ausbildungsfahrten, die nach dem 13. März 2020 abgelaufen wären, sind jedenfalls bis 31. Mai 2020 gültig. Da die Durchführung von Übungs-und Ausbildungsfahrten am 1. Mai wieder zulässig war, ist von einer Unmöglichkeit von sieben Wochen auszugehen. Deshalb bleiben Übungs- und Ausbildungsfahrtenbewilligungen, die nach dem 13. März 2020 abgelaufen sind, für weitere sieben Wochen nach ihrem Ablauf im Bescheid gültig.

Sieben Monate gültig bleiben abgelaufene Lenkberechtigungen. Das betrifft Führerscheine, die zwischen dem 1. Februar und dem 31. August 2020 abgelaufen wären, und ergibt sich aus einer diesbezüglichen Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates, informierte der Fachverband.

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(APA/Red.)

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