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Hotels sperren wieder auf: Diese Regeln müssen beachtet werden

Ab dem heutigen Freitag dürfen Hotels wieder öffnen.
Ab dem heutigen Freitag dürfen Hotels wieder öffnen. ©APA/BARBARA GINDL
Am Freitag dürfen Österreichs Pensionen und Hotels wieder aufsperren. Bis Ende August gelten Masken- und Abstandsregeln.

Nach den coronabedingten Sperrwochen dürfen am Freitag (29. Mai) in Österreich Hotels und Pensionen wieder aufsperren. Bis auf Weiteres sind aber auch hier Hygienevorgaben und Abstandsregeln einzuhalten. Am Mittwoch kam vom Gesundheitsministerium die entsprechende Ausgabe der Lockerungsverordnung. Es gilt dies als Übergangsrecht zunächst einmal bis Ende August.

Die Verordnung tritt mit Ablauf des 31. August 2020 außer Kraft, heißt es in dem Schriftstück. Das bedeutet, wie bei allen befristeten coronabedingten Verordnungen, dass dann ab September auch für diese Tourismusbetriebe abhängig von der epidemologischen Lage weitere Lockerungen bzw. Erleichterungen wirksam werden könnten.

Betreten unter Verordnungen wieder möglich

Gäste dürfen ab Ende dieser Woche die Beherbergungsbetriebe, zu denen neben Hotels und Pensionen auch Schutzhütten, Kabinenschiffe und (beaufsichtigte) Campingplätze und Wohnwagenstellplätze gehören, damit ab 29. Mai wieder betreten, unter den in der Verordnung genannten Verhaltensregeln.

Was Hotelgäste wissen müssen: Im gesamten Bereich des Eingangs und der Rezeption ist ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Und die Gäste müssen in allgemein zugänglichen Bereichen gegenüber anderen Personen mindestens einen Meter Abstand zu halten, sofern diese anderen nicht im gemeinsamen Haushalt leben bzw. nicht zu Gästegruppen in gemeinsamen Wohneinheiten gehören.

Hotelöffnung: Diese Regeln müssen beachtet werden

Für das Hotelpersonal gilt die Pflicht, im Kundenkontakt einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen, sofern keine räumliche Trennung mit adäquatem Schutzniveau - in der Regel ist damit eine Plexiglasscheibe gemeint - vorhanden ist.

In einem Schlaflager oder in Gemeinschaftsschlafräumen, beispielsweise in Schutzhütten, sind Übernachtungen nur zulässig, wenn gegenüber Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben, ein Abstand von mindestens 1,5 Meter eingehalten wird oder wieder durch geeignete räumliche Trennung das Infektionsrisiko minimiert werden kann.

In Hotelrestaurants sind Angehörige einer Gästegruppe im Wesentlichen Personen gleichgestellt, die im gemeinsamen Haushalt leben. Für das Betreten von Hotelbädern bzw. Wellnesseinrichtungen gelten spezielle Hygiene- und Präventionsmaßnahmen.

(APA/Red)

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