Nach der Festnahme eines terrorverdächtigen 14-Jährigen Freitagfrüh in Wien hat die Staatsanwaltschaft St. Pölten einer Mitteilung vom Nachmittag zufolge Untersuchungshaft beantragt. Der Jugendliche wurde bereits in die Justizanstalt der NÖ Landeshauptstadt überstellt.
U-Haft über 14-Jährigen verhängt
Der Antrag auf Verhängung der U-Haft sei mit Flucht- und Tatbegehungsgefahr begründet worden, so die Anklagebehörde. Der zuständige Richter muss darüber binnen 48 Stunden ab Einlieferung des Beschuldigten in die Justizanstalt entscheiden.
Die Ermittlungen zu den im Verdacht stehenden Taten würden gleichzeitig fortgeführt. Nähere Details zu den Umständen der Festnahme könnten derzeit nicht bekannt gegeben werden, um die laufenden Ermittlungen nicht zu gefährden, hieß es. Der 14-Jährige war bereits im Herbst festgenommen, aber nach zwei Wochen U-Haft gegen gelindere Mittel enthaftet worden. Nachdem den Antrag statt gegeben wurde, gilt die U-Haft gilt nun bis 30. Jänner. Dann erfolgt eine weiter Haftprüfung.
(APA)