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U-Bahn-Baustelle beim Wiener Rathaus: Chaos blieb bislang aus

Die Staus beim Rathaus halten sich derzeit in Grenzen.
Die Staus beim Rathaus halten sich derzeit in Grenzen. ©APA/GEORG HOCHMUTH
Seit Montagabend gelten wegen der U-Bahn-Baustelle rund um das Wiener Rathaus mehrere Umleitungen. Das befürchtete Verkehrschaos trat zur Freude der Autofahrer aber bislang nicht ein.
Jahrelange Verkehrsumleitung beim Rathaus

Die Ausweichstrecke für den gesperrten Abschnitt der Zweierlinie Richtung Alsergrund funktioniere gut und bereite keine Probleme, resümierten sowohl der städtische Baustellenkoordinator Peter Lenz als auch der ÖAMTC auf APA-Anfrage.

Wiener U-Bahn-Baustelle: Umleitung beim Rathaus funktioniert gut

"Es funktioniert gut. Die Staus halten sich sehr in Grenzen", schilderte Lenz. Es habe bisher auf der Umfahrungsroute keine wirklichen Probleme gegeben. Wobei der Baustellenkoordinator zu bedenken gab, dass durch die momentane Lockdown-Situation das Verkehrsaufkommen in der Stadt generell deutlich geringer sei.

Dieser Ansicht ist man auch beim ÖAMTC. "Interessant wird es erst, wenn wieder Normalverkehr herrscht", meinte ein Sprecher. Bisher habe es jedenfalls nur zu Spitzenzeiten kurze Verzögerungen gegeben, die aber "nicht erwähnenswert" seien. Der Mobilitätsclub rechnet aber durchaus mit Staus in der Zeit nach dem Lockdown.

Umleitungen bleiben mindestens vier Jahre bestehen

Durch Bauarbeiten am Linienkreuz U2/U5 ist der Abschnitt der Landesgerichtsstraße zwischen Rathaus und Alser Straße in Fahrtrichtung neunter Bezirk gesperrt. Der Verkehr wird über die Felder- und Ebendorfer Straße umgeleitet. Die Durchfahrt zwischen Alser Straße und Universitätsstraße ist ebenfalls nicht möglich. In der Gegenrichtung ist die sogenannte Zweierlinie weiterhin einspurig befahrbar.

Laut Lenz werden auf den betreffenden Fahrtstrecken bis zum heutigen Freitag noch letzte Bodenmarkierungen angebracht und ausständige Ampelanpassungen vorgenommen. Dann ist die Einrichtung der Umleitungen endgültig abgeschlossen. Die Maßnahmen müssen mindestens vier Jahre lang bestehen bleiben und werden dann - zumindest aus jetziger Sicht - schrittweise wieder zurückgenommen.

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(APA/Red)

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