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Toter in Schubhaft in Wien: Mann starb an plötzlichem Herztod

Die Staatsanwaltschaft Wien hat das Ermittlungsverfahren eingestellt.
Die Staatsanwaltschaft Wien hat das Ermittlungsverfahren eingestellt. ©APA/HERBERT NEUBAUER
Nach der Einholung von zwei medizinischen Gutachten konnte nun die Todesursache eines 58-Jährigen geklärt werden, der vergangenen Juni im Wiener Polizeianhaltezentrum Rossauer Lände verstarb.
Häftling klagte über Schmerzen
Mann in Schubhaft gestorben

Im Zusammenhang mit dem Tod eines 58-jährigen Ungarn, der im Juni 2019 in einer Zelle im Polizeianhaltezentrum (PAZ) Rossauer Lände gestorben ist, hat die Staatsanwaltschaft Wien das Ermittlungsverfahren eingestellt.

Nach Einholung von zwei medizinischen Gutachten ließ sich kein Fremdverschulden nachweisen, bestätigte Behördensprecherin Nina Bussek eine Meldung des "Kurier" (Mittwoch-Ausgabe).

58-Jähriger starb in Schubhaft in Wien: Kein Fremdverschulden

"Der Mann ist an einem plötzlichen Herztod gestorben", meinte Bussek gegenüber der APA. Seine Herzprobleme wären für die Beamten im PAZ nicht erkennbar gewesen.

Dem Mann, der in seine Heimat abgeschoben hätte werden sollen, sei im Vorfeld von einem Amtsarzt Haftfähigkeit bescheinigt worden. Sein Tod wäre auch bei einer stationären Aufnahme in einer Krankenanstalt nicht zu verhindern gewesen, erläuterte Bussek.

Der Ungar war am Tag vor seinem Ableben von einem Rechtsberater der Diakonie besucht worden. Dabei soll er über Schmerzen geklagt haben und immobil gewesen sein. Der Häftling war nicht in der Lage, mit dem Berater abschließend ein Rechtsmittel gegen seine bevorstehende Abschiebung zu erörtern.

Offene Wunde am Bein: Mann war laut Diakonie nicht haftfähig

Laut Diakonie machte der Mann keinen haftfähigen Eindruck. Der 58-Jährige - er soll eine offene Wunde am Bein gehabt haben - habe die Pritsche in seiner Zelle nicht mehr verlassen können. Er habe nicht selbstständig aufstehen und damit die Notfalltaste und die Sprechverbindung mit der Polizei nicht erreichen können. Der Mann sei auch im eigenen Urin gelegen, hieß es damals seitens der Diakonie gegenüber der APA.

Zur Frage, ob die Inhaftierung des 58-Jährigen rechtmäßig war, ist beim Bundesverwaltungsgericht ein Verfahren anhängig. Dieses haben die Hinterbliebenen initiiert.

(APA/Red)

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