AA

Tote Wanderin: Familie verklagt Gemeinde

Der Wegwart hatte gestern als Zeuge ausgesagt
Der Wegwart hatte gestern als Zeuge ausgesagt ©Scopoli | Eckert
14-jährige stürzte auf Silbertaler Wanderweg tödlich ab, weil Holzzaun morsch war. Im anhängigen Zivilprozess wird nun ein weiteres Gutachten eines Holzexperten eingeholt.
Familie klagt Gemeinde
Tod am Wanderweg: Freispruch bestätigt
14-Jährige tödlich verunglückt

Von Seff Dünser

Jetzt auf VOL.AT lesen

Die Mutter der tödlich verunglückten Jugendlichen griff sich gestern im Gerichtssaal an den Kopf. So drückte die 48-jährige Schweizerin aus, dass sie dem Bauhofmitarbeiter der Gemeinde Silbertal nicht glaubt. Der Wegwart hatte gestern als Zeuge ausgesagt, dass er den oberen Rundbalken nach einer gründlichen Überprüfung für in Ordnung befunden habe.

Bei einem tragischen Unfall auf einem Wanderweg in Silbertal ist im Oktober 2016 eine 14-jährige Schweizerin wegen eines morschen Holzgeländers ums Leben gekommen. Die Wanderin hatte sich auf dem Erlebnisweg der Gemeinde an einen 106 Zentimeter hohen Absicherungszaun angelehnt. Dabei brach der morsche, vier Meter lange und zehn Zentimeter dicke oberste Rundbalken auseinander. Die Jugendliche stürzte 18 Meter über steiles Gelände in einen Bach und zog sich dabei tödliche Verletzungen zu.

208.000 Euro

Die Eltern und die 13-jährige Schwester der Verstorbenen haben die Gemeinde Silbertal verklagt und verlangen 208.000 Euro Schadenersatz. Die drei Kläger machen die Montafoner Gemeinde für das tragische Unglück verantwortlich.

Beklagtenvertreter Ralf Pohler beantragt die Abweisung der Klage. Denn nach Ansicht des Anwalts der Gemeinde liegt Eigenverschulden der Wanderin vor. Demnach hätte sich die 14-Jährige nicht an das Holzgeländer anlehnen dürfen.

Freigesprochen

Im Strafverfahren wurden die beiden angeklagten Gemeindearbeiter, die für die Wartung des Holzgeländers zuständig waren, rechtskräftig vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung freigesprochen. Nach Ansicht der Strafrichter sind die Gemeindearbeiter nicht mitverantwortlich für den tödlichen Unfall. Demnach haben die beiden Bauhofarbeiter im Mai 2016 die Standfestigkeit des Holzgeländers überprüft und dabei keine Schwachstellen gefunden.

Es sei nicht feststellbar, in welchem Zustand der oberste Rundbalken bei der Kontrolle fünf Monate vor dem Unfall gewesen sei, meinte der Berufungssenat des Landesgerichts im Strafverfahren. Die Strafrichter bezogen sich dabei auf das Gutachten eines gerichtlichen Sachverständigen. Der Holz-Experte hielt eine jährliche Überprüfung für ausreichend. Er sagte, der Holzrundling sei zum Zeitpunkt des Unglücks von innen mit Pilz befallen und morsch gewesen, das sei aber von außen nicht erkennbar gewesen.

Anderer Gutachter

Im Zivilprozess sagte gestern die Richterin, sie werde dazu wohl ein Gutachten eines anderen Holz-Sachverständigen einholen.

(NEUE/Dünser)

  • VIENNA.AT
  • Vorarlberg
  • Tote Wanderin: Familie verklagt Gemeinde