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Tödlicher Wanderunfall: Familie klagt Gemeinde

Der Zaun wurde mittelrweile erneuert.
Der Zaun wurde mittelrweile erneuert. ©Gerhard Scopoli
14-Jährige stürzte in Silbertal ab, weil Holzgeländer morsch war. In einem Zivilprozess, der gestern begann, fordern die Angehörigen nun 200.000 Euro Schadenersatz.
Tod am Wanderweg: Freispruch bestätigt
14-Jährige tödlich verunglückt

Von Seff Dünser (NEUE)

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Bei einem tragischen Unfall auf einem Wanderweg ist im Oktober 2016 in Silbertal eine 14-jährige Schweizerin wegen eines morschen Holzgeländers ums Leben gekommen. Die Wanderin hatte sich auf dem Erlebnisweg der Gemeinde an einen 106 Zentimeter hohen Absicherungszaun angelehnt. Dabei brach der morsche, vier Meter lange und zehn Zentimeter dicke oberste Rundbalken auseinander. Die Jugendliche stürzte 18 Meter über steiles Gelände in einen Bach und zog sich dabei tödliche Verletzungen zu.

Klage

Die Familienangehörigen der Verstorbenen haben die Gemeinde Silbertal verklagt und verlangen 208.000 Euro Schadenersatz. Der Zivilprozess hat gestern am Landesgericht Feldkirch begonnen und wird im November fortgesetzt.

Die drei Kläger machen die Montafoner Gemeinde für das tragische Unglück verantwortlich. Die Eltern und die Schwes­ter der verstorbenen Jugendlichen fordern nach Angaben ihres Anwalts Andreas Ermacora als Trauerschmerzengeld jeweils 50.000 Euro. Zudem verlangen sie Ersatz für die Totfallkosten und den Verdienstentgang. Des Weiteren wird die gerichtliche Feststellung beantragt, dass die Gemeinde die Haftung für allfällige zukünftige Schäden übernehmen muss.

Abweisung gefordert

Beklagtenvertreter Ralf Pohler beantragte die Abweisung der Klage. Denn nach Ansicht des Anwalts der Gemeinde liegt Eigenverschulden der Wanderin vor. Demnach hätte sich die 14-Jährige nicht an das Holzgeländer anlehnen dürfen.

Im Strafverfahren wurde die beiden angeklagten Gemeindearbeiter, die für die Wartung des Holzgeländers zuständig waren, rechtskräftig vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung freigesprochen. In der Berufungsverhandlung am Landesgericht wurde im Februar das Urteil des Bezirksgerichts Bludenz bestätigt.

Strafrechtlicher Aspekt

Nach Ansicht der Strafrichter sind die Gemeindearbeiter nicht mitverantwortlich für den tödlichen Unfall. Demnach haben die beiden Bauhofarbeiter im Mai 2016 die Standfestigkeit des Holzgeländers überprüft und dabei keine Schwachstellen gefunden. Es sei nicht feststellbar, in welchem Zustand der oberste Rundbalken bei der Kontrolle fünf Monate vor dem Unfall gewesen sei, sage Berufungsrichterin Angelika Precht-Marte. Die Senatsvorsitzende bezog sich dabei auf das Gutachten des gerichtlichen Sachverständigen. Der Gutachter hielt eine jährliche Überprüfung für ausreichend. Er sagte, der Holzrundling sei zum Zeitpunkt des Unglücks von innen mit Pilz befallen und morsch gewesen.

(Red.)

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