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Tödlicher Messerstich am Wiener Praterstern: Sechs Jahre Haft

Der 39-Jährige wurde zu sechs Jahren Haft verurteilt.
Der 39-Jährige wurde zu sechs Jahren Haft verurteilt. ©APA
Ein Mann, der in der Nacht auf den 11. September 2015 am Praterstern mit einem Klappmesser einen algerischen Asylwerber erstochen und einen Landsmann des 37-Jährigen schwer verletzt hatte, ist am Montagabend im Landesgericht nicht rechtskräftig zu sechs Jahren Haft verurteilt worden.
Mordprozess beginnt
Asylwerber niedergestochen
Bilder vom Prozess

Die Anklage wegen Mordes und versuchten Mordes wurde von den acht Geschworenen einstimmig verworfen.

Für die Laienrichter mangelte es am Tötungsvorsatz. Sie erkannten auf absichtliche schwere Körperverletzung, in einem Fall mit Todesfolge. Die vom Angeklagten behauptete Notwehr-Situation nahmen sie diesem mit 6:2 Stimmen nicht ab, so dass ein Strafrahmen von fünf bis zehn Jahren zum Tragen kam. Mildernd war vor allem der Umstand, dass sich der gebürtige Serbe am 22. Oktober, nachdem in Medien ein Fahndungsfoto veröffentlicht worden war, wieder nach Wien begeben und freiwillig der Polizei gestellt hatte. “Es ist nicht anzunehmen, dass er in Serbien unter großem Fahndungsdruck gestanden ist”, billigte ihm Richter Andreas Böhm in der Urteilsbegründung zu. Der Europäische Haftbefehl war erst eine Woche zuvor erlassen worden.

Mann schlug zunächst Frau nieder

Der Angeklagte, der in Begleitung eines Freundes am Heimweg war, war gegen Mitternacht vor dem Bahnhofsgelände von einer Frau auf Substitol angesprochen worden. Weil diese nicht von ihm abließ und er vor allem von ihrem Rottweiler bedrängt wurde (“Ich habe eine Phobie vor Hunden”), versetzte er ihr schließlich eine kräftige Ohrfeige, so dass sie zu Boden ging. Mehrere Algerier, die sich regelmäßig am Praterstern aufhielten und die Szene beobachtet hatten, nahmen die Verfolgung des 40-Jährigen auf. Sie wollten ihn zur Rede stellen.

Der 40-Jährige – er war immer wieder illegal nach Österreich gekommen, um sich hier als Gelegenheitsarbeiter zu verdingen – erklärte dem Gericht, er hätte sich von den Männern bedroht gefühlt, “weil sie so viel herumgeschrien haben”. Er habe davonlaufen wollen, doch ihn hätten die Kräfte verlassen, so dass er sich an einer Säule festhalten musste. Einer der Algerier sei sogleich auf ihn losgegangen, die anderen – insgesamt fünf bis sieben Männer – hätten ihn umkreist, ihm ins Gesicht geschlagen und Fußtritte versetzt: “Ich habe schon gehört, wie mein Kniegelenk knistert. Sie wollten mich zu Boden stürzen.”

Messer am Praterstern gezogen: “Wollte ihnen Angst machen”

Weil die anderen in der Überzahl waren, habe er sich “nicht richtig” verteidigen können. Als ihm auch noch einer auf den Rücken sprang, habe er sein Messer gezogen, schilderte der Angeklagte: “Ich habe es aufgeklappt, damit sie es sehen. Ich wollte ihnen Angst machen.” Dessen ungeachtet habe einer der Algerier nach seiner Hand gegriffen. Beim Versuch, sich loszureißen, müsse er zwei Männer mit der Waffe erwischt haben: “Ich wollte sie nicht stechen. Ich wollte niemanden verletzen.”

Diese Schilderung stand im Widerspruch zu den Angaben des 40-Jährigen bei der Polizei und seiner Version im Zuge eines gerichtlichen Lokalaugenscheins, wo er zwar auch von einem gegen ihn gerichteten Angriff, aber durchaus zielgerichteten Stichen gesprochen hatte. Fest steht, dass er zunächst einem 35-Jährigen einen Bruststich versetzte. Der Schwerverletzte lief noch rund 150 Meter, ehe er zusammenbrach. Eine Notoperation rettete ihm das Leben, ihm musste allerdings in weiterer Folge die Milz entfernt werden. Weniger Glück hatte ein 37-Jähriger, dem das Messer ins Auge und den Oberbauch drang. Aufgrund des Stichs ins Gesicht erlitt der Mann eine Hirnlähmung, die selbst dann tödlich verlaufen wäre, wenn der Betroffene sofort auf einen OP-Tisch gekommen wäre, wie Gerichtsmediziner Christian Reiter erläuterte. Beide Algerier waren übrigens unbewaffnet.

Ins Auge und Oberkörper gestochen

“Wo die Notwehr herkommen soll, weiß ich nicht. Der Angeklagte hatte keine objektivierten Verletzungen”, führte Staatsanwältin Ursula Kropiunig ins Treffen. Für sie lag nahe, dass Mord bzw. versuchter Mord gegeben waren: “Meiner Meinung nach will man jemanden töten, wenn man einem ins Auge und in den Oberkörper sticht.” Ursprünglich hatte die Staatsanwaltschaft in dieser Sache aber Anklage wegen absichtlicher schwerer Körperverletzung erhoben. In einer ersten Verhandlung Ende Mai fällte ein Schöffensenat ein Unzuständigkeitsurteil, da nach seiner Ansicht auf Basis der gerichtsmedizinischen Feststellungen ein Tötungsvorsatz nicht auszuschließen war. Damit wurde zwingend die Befassung eines Schwurgerichts nötig.

Die Beweiswürdigung der Geschworenen gestaltete sich insofern schwierig, als kaum einer der geladenen Zeugen zur Verhandlung erschien. Notgedrungen mussten daher ihre Angaben vor der Polizei verlesen werden. Der Schwerverletzte war noch im Spital und später auf einer Polizeiinspektion vernommen worden. “Wir hatten nicht vor, mit ihm (dem Angeklagten, Anm.) zu streiten. Wir wollten nur mit ihm reden”, versicherte er dabei den Beamten. Daher sei er mit einem Freund dem Mann und dessen Begleiter nachgelaufen. Der 40-Jährige habe sich plötzlich umgedreht und ein Messer in der Hand gehabt: “Ohne dass wir ihn angegriffen oder angesprochen haben, hat er das Messer aufgeklappt.” Danach habe er ihm in die Seite gestochen, schilderte der Zeuge.

Verteidiger Ernst Schillhammer erbat Bedenkzeit, die Staatsanwältin gab vorerst keine Erklärung ab. Das Urteil ist daher nicht rechtskräftig.

(APA)

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